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05.06.2005

Neue Kostenverteilung für Rebflurbereinigung?

Das Amt für Flurneuordnung schlägt vor, Grundstücksbesitzer nicht mit Kosten für das Wegenetz zu belasten - Gemeinderat entscheidet am 22. Juni
Schriesheim/Sinsheim. (cab) Weniger Rebflächen als bisher geplant sollen umgestaltet werden. Zudem werden sich die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen durch die differenzierte Konzeption der Weinberge, Biotope und Landschaftselemente in Grenzen halten. Also setzt das Amt für Flurneuordnung in Sinsheim die Kosten für die Rebflurbereinigung inzwischen am unteren Ende der kalkulierten Spanne an - bei rund 1,5 Millionen Euro ohne Beregnungsanlage (siehe RNZ vom 3. Juni). Für die Stadt und die Grundstücksbesitzer dürften ihre Anteile an den Kosten für die geplante Flurneuordnung des Kuhbergs also auch niedriger ausfallen.

Wobei es durchaus sein kann, dass die Eigentümer von Grund und Boden wesentlich besser weg kommen: "Denn nach unserem Vorschlag käme es zu einer Kostenverlagerung", so der Leiter des Sinsheimer Amts, Reinhold Schmidt gestern im Gespräch. Bisher war vorgesehen, dass sich Grundstücksbesitzer und Stadt die 30 Prozent der Kosten teilen, die nach Abzug der Zuschüsse von Bund und Land übrig bleiben. Man ging von Gesamtkosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro aus, was für Stadt und Eigentümer jeweils rund 360000 Euro Anteil bedeutet hätte. Der Gemeinderat billigte am 20. April mit dem Haushalt auch die städtischen Kosten, die für die Rebflurbereinigung anfallen.

Nach Schmidts neuem Entwurf läge der Anteil der Stadt noch bei 320000 Euro, der Anteil der Grundstücksbesitzer bei insgesamt 134500 Euro - was nicht mehr einem ausgeglichenen Verhältnis von 15 zu 15 Prozent der Gesamtkosten entsprechen würde, sondern einem Verhältnis von 21 zu neun Prozent zugunsten der Eigentümer. "Soweit unser Vorschlag. Das letzte Wort zur neuen Kostenverteilung hat natürlich der Gemeinderat am 22. Juni", will Schmidt der Entscheidung der Stadträte nicht vorgreifen.

Wie kommt's zur neuen Kostenverteilung? Schmidt sagt: "Die Eigentümer sahen nicht ein, warum sie für den Ausbau der Wege und für den Erhalt der Trockenmauern bezahlen sollen". Er kann das nachvollziehen: "Beide Maßnahmen sind von öffentlichem Interesse". Demnach blieben die größten Kostenfaktoren für die Winzer und Grundstücksbesitzer die Beiträge zur Geländegestaltung (60000 Euro) sowie die Kosten für die Landschaftspflege (39000 Euro), so Schmidt. Er unterstreicht, dass die objektiven Gründe klar für die Rebflurbereinigung sprechen. Auch das öffentliche Interesse sei gegeben, wie sich in den Gesprächen mit den Eigentümern herausgestellt habe. Schmidts Mitarbeiter Mathias Klünder glaubt, "dass von den ursprünglich 22 Einwendern nur noch grob die Hälfte dagegen ist". Insgesamt gebe es in dem rund 16 Hektar großen Gebiet etwa 80 Eigentümer. "Ein paar Gegner werden uns aber erhalten bleiben", rechnet Schmidt durchaus mit Widersprüchen gegen die Anordnung der Rebflurbereinigung, die jedoch nur aufschiebende Wirkung haben können.

Dass sich das Anordnungs-Procedere zeitlich verschiebt und damit auch der Start der Bauarbeiten um mindestens ein Jahr, liegt am Faunistischen Gutachten. Das prüft die Verträglichkeit der Rebflurbereinigung nach Schutzbedingungen für die Tierwelt. Dabei geht es vor allem um den Vogelschutz.

Der Kuhberg ist nämlich Teil eines FFH-Vogelschutzgebiets (siehe weiteren Bericht). Das Gutachten könne nochmal eine richtig große Hürde werden für die Rebflurbereinigung, meint Klünder. Dagegen seien die Probleme mit den Gegnern wesentlich leichter auszuräumen. Die Richtlinien zum Vogelschutz seien streng. "Für uns spricht aber, dass wir hier keine Monokultur schaffen. Im Gegenteil! Wir versuchen, die Vielfalt der Landschaft zu erhalten mit ihren Gärten, Biotopen und Weinbergen".

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung