Schriesheim im Bild 2023

03.03.2003

Spielstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche

Spielstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche

Straßen, in denen Kinder und Fußgänger Vorrecht genießen, gibt es auch bereits in Schriesheim, zum Beispiel im Ortskern die Heidelbergerstraße und bald auch im Neubaugebiet Nord. So sieht es zumindest der aktuell vorliegende Bebauungsplan vor. Doch welche Regeln gelten eigentlich in „Spielstraßen" und "verkehrsberuhigten Bereichen", was ist erlaubt?

Spielstraßen, gekennzeichnet mit dem Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatz-schild "mit Ball spielendem Kind", sind für Autofahrer absolut tabu. Jeglicher Fahrverkehr - auch Anliegerverkehr - ist ausgeschlossen.

Der verkehrsberuhigte Bereich, markiert durch ein blaues Schild mit Auto, Haus, Fußgänger und spielendem Kind, ist keine reine Spielstraße. Dennoch haben Fußgänger und spielende Kinder in diesem Bereich Vorrang. Hier sind folgende Regeln zu beachten, um ein gefahrloses Miteinander zu ermöglichen:

--> Autos und Fahrräder müssen Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 bis 7 km/h) einhalten.
--> Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen.
--> Ob Dreirad oder Roller fahren, Frisbee oder Federball, Skaten, Hüpfen, Fangen usw.
Kinderspiele sind überall erlaubt! (Einzige Ausnahmen sind Fußball und Tennis)
--> Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig,
müssen sie warten.
--> Ebenso dürfen Fußgänger den Fahrverkehr nicht unnötig behindern (eine Partie Schach
auf der Fahrbahnmitte sollte also ausgeschlossen sein ...).
--> Das Parken ist, außer zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen, außerhalb
der dafür gekennzeichneten Flächen verboten.

Die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit in Größenordnung von 5 bis 7 km/h bedeutet, dass normal gehende Fußgänger eigentlich nicht überholt werden können. Diese Vorschriften und andere können in den Regelwerken des Deutschen Verkehrssicherheitsrates nachgelesen werden.

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