Schriesheim im Bild 2023

16.03.2006

„Wir wollen die Spielhalle nicht“

Der Technische Ausschuss lehnt Bauvorhaben im Gewerbegebiet ab

Von Carsten Blaue

Schriesheim. Hansjörg Höfer stellte gleich am Anfang klar: „Wir wollen die Spielhalle nicht“. Aber dem Bürgermeister war auch bewusst, dass sich das Baurecht und Verordnungen recht wenig darum scheren, was eine Verwaltung oder ein Bauausschuss will oder nicht. Hier geht es um Maß und Zahl. Und danach sind Spielhallen in Gewerbegebieten bis zu einer Größe vom 100 Quadratmetern zulässig, worauf auch der Verwaltungsantrag für die jüngste Sitzung am Montag hinwies. Der Bauausschuss hatte entsprechend bereits im Dezember signalisiert, dass er einem neuen Spielcenter in der Carl-Benz-Straße 2 im Gewerbegebiet nicht zustimmt, wenn es die erlaubte Größe überschreitet.

Nun lag ein Bauantrag für ein Entertainment-Center vor, der laut Plan drei Spielhallen unter einem Dach mit je etwa 108 Quadratmetern Fläche skizzierte – schön durch Mauern getrennt, andererseits durch Türen und Durchgänge verbunden. Die Frage war jetzt, ob der Komplex als ein einziger Raum zu sehen und somit abzulehnen ist. Oder ob es wirklich drei Spielhallen in einer sind.
„Nicht ‘umgekippt‘“

Das Baurechtsamt in Heidelberg kam noch zu keinem Ergebnis, wohl aber Schriesheims Bauausschuss: Das Ganze ist eins. Dazu kam der unglückliche Umstand, dass das Gewerbegelände über das Wohngebiet Schillerstraße/Steinschleifenweg angefahren werden müsste. Also lehnte das Gremium den Antrag einstimmig ab. Auch mit der Stimme Höfers. Woraus Siegfried Schlüter (CDU) schloss, der Bürgermeister sei „umgekippt“. Dieser konterte: „Die Entscheidung hat hier was mit unserer Arbeit zu tun, und nicht mit ‘umkippen‘. Ich wäre froh über eine andere Nutzung des Geländes“. Diesbezüglich hatte Unions-Fraktionssprecher Schlüter schon Anfangs der Aussprache nachgehakt.

Ob Höfer denn schon aktiv geworden sei und mit dem Grundstückseigentümer MVV über eine andere Nutzung gesprochen habe. „Es gibt Verhandlungen“, so Höfer. Da werde auf die Gremien „etwas Größeres zukommen“. Das sei aber eine nicht öffentliche Angelegenheit. Schlüter sagte anschließend, man könne dem vorliegenden Bauantrag nicht zustimmen und bezog sich in seiner Einschätzung auf die Verkehrssituation. Eine andere Möglichkeit als die Zufahrt über den Steinschleifenweg gibt es nicht. Und diese Belästigung sei für die Anwohner einfach nicht zumutbar. Gisela Reinhard (GL) widmete sich der Raumfrage und kam zu dem Ergebnis: „Für mich ist das ein zusammenhängender Baukörper“. Daher müsse man den Antrag ablehnen. „In dieser Frage stochern wir im Nebel herum, solange das Baurechtsamt prüft, ob es ein Raum oder drei Räume sind“, warnte Dr. Wolfgang Metzger (FW). Sein Fraktionskollege Heinz Kimmel fragte, ob nicht eine Veränderungssperre möglich sei. Zu spät, meinte Höfer. Dafür sei die Planung jetzt schon zu weit und Schadensersatzansprüche möglich.

Keine Chance sah Rainer Dellbrügge (SPD), dass sich das Spielcenter in die Nachbarschaft einfügen würde. „Es wäre ja auch als Gaststätte bis 3 Uhr geöffnet“, fürchtete Paul Stang (CDU) zu viel nächtlichen Verkehrslärm im Wohngebiet. Sein Vorschlag: Warum nicht längs des Steinschleifenwegs auf dem ehemaligen Holzlager-Gelände der insolventen Firma Gschwander eine Wohnzeile bauen, und zwar nach einer Bebauungsplan-Änderung? Wie gesagt: Die Gespräche für eine andere Nutzung laufen. Die will auch Reinhold Höpfer aus der Schillerstraße. Er unterstrich in der „Fragestunde“ für die Bürger, dass es aus dem Wohngebiet am Steinschleifenweg beziehungsweise der Schillerstraße keine Zufahrt in das als Gewerbegebiet ausgewiesene Gschwander-Areal geben dürfe. Das gelte nicht nur für diesen Einzelfall, sondern ganz generell. Schließlich, so Höpfer, habe Höfer schon als Bürgermeister-Wahlkämpfer für den Dossenheimer Weg Ähnliches geäußert. Das räumte Höfer ein. Er sagte aber auch: „Wir müssen uns auf rechtlich sicherem Terrain bewegen und drohenden Schaden von der Stadt nehmen“. Höpfer unterstrich, dass Schriesheim keine weitere Spielhölle brauche. Außerdem seien die Stadträte hier dem Wohle der Bürger verpflichtet. „Und dem Gesetz“, ergänzte Höfer.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung