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01.04.2006

Fahrrad-Spende zu persönlich?

Gemeinderat klärte Genehmigungsweg für Spenden an die Stadt
Schriesheim. (sk) Spenden an die Stadt sind nach einer Änderung der Gemeindeordnung nicht mehr unzulässig. Die Rathäuser können also Spenden einwerben, ohne dass sich der Bürgermeister dem Vorwurf der Vorteilsnahme aussetzt. Allerdings muss der Gemeinderat jede Spende einzeln oder gelistet (bei Spenden bis 100 Euro) genehmigen.

Die Verwaltung begrüßte das Ende der Rechtsunsicherheit in dieser Frage. Am Mittwoch wurde gleich über verschiedene Sachspenden beraten. Die meisten passierten das Gremium ohne weiteres, bei einem „Dienstfahrrad“ für Bürgermeister Hansjörg Höfer, einer Spende des Fahrradgeschäfts „Radladen“, schieden sich allerdings die Geister. CDU-Fraktionssprecher Siegfried Schlüter erklärte seine Gegenstimme mit dem Charakter der Spende, der doch „sehr persönlich“ sei. Zumindest sei er anders als beispielsweise „ein Beamer für die Stadt“. Darauf entgegnete Höfer, er habe auch schon den Erlass einer Satzung zur Nutzung des Fahrrads erwogen, sei aber wegen des angestrebten Bürokratieabbaus von der Idee wieder abgerückt – was im Saal große Heiterkeit auslöste.

Mit einer Gegenstimme und vier Enthaltungen wurde auch diese Spende genehmigt.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung