Schriesheim im Bild 2023

01.04.2006

Bürgermeisterwahl beschäftigt die Juristen

Schriesheimer Bürger lässt Rechtmäßigkeit der Wahlwerbung prüfen
Von Carsten Blaue

Schriesheim. Die Schriesheimer Bürgermeisterwahl vom 18. Dezember vergangenen Jahres beschäftigt die Juristen. Der Schriesheimer Johannes Bröller lässt prüfen, ob der Urnengang wiederholt werden muss. Er glaubt, dass nicht alle Bewerber um die Nachfolge von Peter Riehl die gleichen Chancen hatten, in eigener Sache Werbung zu machen. Zudem sieht er den Sachverhalt der verzerrenden Wahlwerbung als gegeben an. Sollte sich seine Vermutung als richtig erweisen, will er die Wahl anfechten.

Der Bürger bezieht sich auf das hauswandhohe Banner von Karl-Heinz Würz in der Max-Planck-Straße. Seine Argumentation: „Alle Kandidaten hätten die Möglichkeit haben müssen, in Schriesheim so ein Plakat anzubringen.“ Er sieht hier zudem Versäumnisse der Stadtverwaltung: „Die auf dem Rathaus hätten das Aufhängen dieses Plakats unterbinden müssen. Oder zumindest hätte es von der Stadt als zum Aushang genehmigt abgestempelt werden müssen“. Der Schriesheimer hat mit der juristischen Prüfung die Kanzlei AA und Partner beauftragt. Rechtsanwalt Rolf Anzemann-Schmitterer bestätigt das: „Wir sind seit Januar an der Sache dran.“ Am Montag will er seine Ergebnisse in einer Pressekonferenz bekannt geben.

Man habe vor Ort per Fernmessung die genauen Größenverhältnisse des Banners ermitteln lassen. Auch habe man versucht, zu Würz Kontakt aufzunehmen. Anzemann-Schmitterer betont jedoch, dass man dem ehemaligen Bürgermeisterkandidaten nichts vorwerfen könne: „Es war ja nicht ungeschickt von ihm, alle Möglichkeiten zu nutzen, um Aufmerksamkeit zu erregen.“

Auch sei der Sachverhalt juristisch schwierig, da es sich bei dem Gebäude, an dem Würz‘ Konterfei prange, um ein Privathaus handele. Es hänge also nicht im öffentlich-luftleeren Raum. Auch seien die Inhalte des Banners weder ehrabschneidend, noch gegen einen der Mitbewerber gerichtet. Es gehe rein um die Größenverhältnisse und die Chancengleichheit. Anzemann-Schmitterer dazu: „Diese Bannergröße entspricht nach unseren Messungen mindestens 100 gewöhnlichen Wahlplakaten. Wir müssen also neben dem Genehmigungssachverhalt auch der Frage nachgehen, ob die Stadt den anderen Kandidaten entweder diese Plakatanzahl zusätzlich hätte zugestehen oder ob die Verwaltung entsprechende Wände für gleich große Banner der anderen Kandidaten hätte zur Verfügung stellen müssen.“

Es wäre dann Sache jedes Bewerbers gewesen, dieses Angebot anzunehmen. Der Anwalt betont zudem, dass letztere Möglichkeit nur zum Selbstkostenpreis der Kandidaten hätte realisiert werden können: „Hier gilt das Prinzip der größenorientierten Freiwilligkeit in der Wahlwerbung.“ Ordnungsamtsleiter Willy Philipp sieht dem kommenden Montag gelassen entgegen: „Wir haben uns plakativ nichts vorzuwerfen.“ Er könne sich nicht vorstellen, dass Bröller Recht bekommt.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung