Schriesheim im Bild 2023

13.05.2003

Ursenbacher Ortschaftsrat lockerte Nutzungsbedingungen im Bürgerhau

Schriesheim-Ursenbach. (si) Satzungsänderungen beantragte Ursenbachs Ortsvorsteher Thomas Edelmann bei den Überlassungsbedingungen des Dorfgemeinschaftshauses während der letzten Ortschaftsratssitzung. Die alten Überlassungsbedingungen stammten noch aus dem Jahr 1996. Dort steht, wer das Bürgerhaus mieten darf.

Zu ändern sei der Paragraph 1, 3. Er regelt die Nutzung, die Edelmann gern nach unten hin geöffnet sehen möchte. Ab 60 Jahren sollte der Saal einmal im Jahr in Anspruch genommen werden dürfen für private Veranstaltungen. Während in Schriesheim geförderte Einrichtungen nicht privat vermietet werden dürfen(so sieht es jedenfalls die Satzung vor), liege die Sache in Ursenbach anders, da hier keine Lokalität vorhanden seien. Damit war man schon bei Paragraf 8 angelangt: die Reinigung nach einer Nutzung. 1996 war vereinbart, dass der Sängerchor, der dort seine Proben abhält, die Reinigung übernimmt.

Thomas Edelmann schlug nun vor, den Sängerchor zu streichen und über die bei privaten Feierlichkeiten fällig werdende Grundreinigung hinaus jemanden zu finden, der die Verwaltungsstelle, die Sanitär-Räume und den Friedhof (nach Beerdigungen) reinigt gegen Bezahlung auf "Geringfügigkeitsbasis". Die Mietpreise sollten sich aber nicht verteuern, auch seien Singstunden keine Sondernutzung. Die Vorschläge mündeten in einen entsprechenden Beschluss, der auch beinhaltet, das die Mietpreise bei Bedarf angemessen anzupassen sind. Wie der Ortsvorsteher weiter mitteilte wollen der Vorsitzende des Gruppenwasser-Zweckverbands Eichelberg, Bürgermeister Zeller und Bürgermeister Riehl gemeinsam alle Helfer der jüngsten Wegeputzaktion als Dankeschön zu einem Grillfest einladen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung