Schriesheim im Bild 2023

01.08.2007

Einige Details liegen noch im dichten Dunst des Gesetzes

Von Carsten Blaue

Seit heute ist es also nun in Kraft, das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG). Gerade mal eine Woche ist es her, seit der Landtag es beschlossen hat. Die letzten Zigaretten sind in den Schankstuben und Kneipen geraucht. Der Qualm verzieht sich und gibt den Blick frei auf allerlei Fragen, die das Gesetz auch in Schriesheim aufwirft.

Der Hintergrund und die Absichten des Gesetzes seien gut, meint Willy Philipp, der Leiter des Ordnungsamts. Es ist die zuständige Behörde in Bezug auf die neuen Paragrafen. Also auch, wenn es um Verstöße geht und Bußgelder zu verhängen sind. Philipp sagt, es sei wie bei jedem neuen Gesetz: Vieles müsse unter einen Hut gebracht werden. Und der Teufel stecke noch im Detail. "Aber das wird sich einpendeln." Auf jeden Fall werde das Ordnungsamt jetzt nicht sofort losziehen und alle Gastro-Betriebe auf ihre Rauchfreiheit hin kontrollieren.

Fest stehe, so der Amtsleiter, dass ab jetzt auch im Kleinen Zehntkeller nicht mehr geraucht werden darf. Ebenso eindeutig sei das Rauchen im Weindorf beim Straßenfest erlaubt. Denn hier handele es sich um eine Außenbewirtschaftung. Biergärten und Straßencafés sind ebenfalls vom Gesetz ausgenommen. Nicht jedoch Straußwirtschaften.

Gilt also der Nichtraucherschutz auch für die "Bodega", die "Uzès-Taverne" und all’ die anderen gemütlichen Vereinsklausen beim Straßenfest? "Die Frage ist, wie man Straußwirtschaft definiert. Und da krankt das Gesetz", so Philipp. "Das wird unaufgeregter umgesetzt, als wir jetzt erwarten", bleibt Bürgermeister Hansjörg Höfer gelassen. Er weiß zudem, dass der Nichtraucherschutz auch ohne Paragrafendruck in den Köpfen der Menschen angekommen ist. Das Gesetz hält er dennoch für überfällig: "Man muss ja auch nur ins Ausland schauen."

Höfer erinnert auch daran, dass Schriesheim das Thema früh angepackt hat. Das Rathaus ist seit knapp einem Jahr rauchfrei, andere öffentliche Einrichtungen und der Große Zehntkeller seit der Initiative der Grünen Liste, der der Gemeinderat vergangenes Jahr mit einer Stimme Mehrheit folgte. "Wir haben mit dem Rauchverbot gute Erfahrungen gemacht", so Höfer. Dennoch ist der Rathauschef nicht nur glücklich mit dem neuen Gesetz: "Der Landtag war nicht gut beraten, das Gesetz zu verabschieden und dann in den Urlaub zu fahren." Auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens findet er ungünstig: "Man hätte damit bis 1. Januar warten können. Gerade auch die Gastronomen sind doch jetzt verunsichert. Sie hätten die Zeit gebraucht, um sich zu informieren."

Stimmt, sagt "Pfalz"-Wirt Jürgen Opfermann. Er vermisst zudem klare Richtlinien und Vorgaben für Einzelfälle. "In Teilen" fürchtet er Umsatzeinbußen, "und ich muss bei meinen Gästen Aufklärungsarbeit leisten." Er muss ihnen erklären, warum er trotz seiner großen Nebenräume keinen Raucherraum einrichtet. Opfermann dazu: "Ich kann es mir wirtschaftlich nicht erlauben, einen der Räume nur für Raucher stillzulegen. Dieser Nebenraum wäre für andere Zwecke verloren." Er weist darauf hin, dass das Gesetz auch dem Schutz des Personals in der Gastronomie dienen soll. "Aber was ist denn mit der Bedienung, die im Raucherraum servieren muss? Und was ist mit den Bedienungen in Festzelten? Ist deren Gesundheit weniger wert?"

Dass in Bier-, Wein- und Festzelten weiter geraucht werden darf, bewertet auch Höfer eindeutig: "Da hat man kapituliert." Eine klare Linie hätte hier auch jeder akzeptiert, ist sich der Bürgermeister sicher. So gibt es aber keine Klarheit, sondern eine weitere offene Frage: Wie wird das beim Mathaisemarkt? Bleiben die Partys in der Weinscheuer Majer, im Weingut Wehweck und im Zehntkeller rauchfrei, während beim Göckelesmaier alles auf den Tischen tanzt?

"Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen", sagt Karl-Heinz Wehweck. "Wir werden durch das Gesetz ganz klar benachteiligt. Das ist Wettbewerbsverzerrung. So ein Fest ist etwas anderes als ein Abend im Restaurant. Wo gefeiert wird, da wird auch geraucht. Alles andere ist doch utopisch".

Derweil wird die Tabakprämierung im Vorfeld des Mathaisemarkts wohl weiterhin in der Strahlenberger Turnhalle stattfinden. Hier werden die Tabakblätter zu Bewertungszwecken nur angebrannt. Und falls doch einer der Juroren raucht: Die Stadt kann bei "besonderen Veranstaltungen" Ausnahmen vom Rauchverbot zulassen – laut Paragraf fünf, Absatz zwei des LNRSchG.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung