Schriesheim im Bild 2023

09.10.2007

Alle Interessen unter einen Hut zu bringen ist das Ziel

(cab) Es ist ruhig geworden um die Planungen zum neuen OEG-Bahnhof. Vor den Sommerferien engagierten sich die Parteien – abgesehen von den Freien Wählern – mit Veranstaltungen und Forderungen zum Thema. Nach der Sommerpause war es nur die SPD, die sich zu Wort meldete. Ansonsten Funkstille zu den Plänen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, RNV. Offenbar gab es nicht viel Neues. Was vielleicht auch daran lag, dass Dr. Peter Raue, der von Seiten der RNV für das Projekt zuständig ist, bis Ende September auf Fortbildung gewesen sein soll. Aus den Reihen der Arbeitsgruppe zum OEG-Bahnhof war ebenfalls nicht viel zu hören. Gestern Nachmittag tagte die Kommission wieder.

Bürgermeister Hansjörg Höfer ging vor der Sitzung davon aus, dass das Gremium auch über den Zeitplan sprechen werde. Im Moment ist vorgesehen, dass der Gemeinderat am 24. Oktober den Standort für den neuen Bahnhof bestimmt. Die RNV legte stets Wert darauf, dass diese Entscheidung recht zügig fällt, damit sie Teil des Antrags auf Planfeststellung für den zweigleisigen Ausbau der OEG zwischen Schriesheim und Weinheim sein kann. Der neue Bahnhof gehört quasi zum Gesamtpaket des zweigleisigen Ausbaus.

Was aber ist die Planfeststellung? Und welche Einflussmöglichkeiten haben Stadt und Privatpersonen? Genehmigungsbehörde für die Planfeststellung ist das Regierungspräsidium, das Antworten auf diese und andere Fragen gibt.

Das Planfeststellungsverfahren ist sozusagen das Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Im Verfahren und in der Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, werden diese Belange und die Argumente abgewogen, die für das Vorhaben sprechen. Ziel ist es, alle Interessen möglichst unter einen Hut zu bringen.

Der Vorhabensträger, das ist in diesem Fall die RNV, stellt einen Antrag auf Planfeststellung beim Regierungspräsidium. Hier werden die eingereichten Unterlagen zuerst geprüft, dann gibt es eine umfassende Anhörung. Dazu erhalten sämtliche Träger öffentlicher Belange, also auch die Stadt Schriesheim, die Planunterlagen – und werden zur Stellungnahme aufgefordert. Zugleich liegen die Pläne im Rathaus einen Monat lang zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Projekt berührt werden, kann innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen erheben – auch Privatpersonen. Wenn alle Einwendungen und Äußerungen vorliegen, wird der "Erörterungstermin" angesetzt. Betroffene können ihre Stellungnahmen hier mündlich vortragen. Der Vorhabensträger vertritt seine Planung. Ziel der Behörden ist eine neutrale Verhandlung und ein Interessenausgleich. Liegen alle Argumente auf dem Tisch, wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen – es sei denn, es kommt aufgrund der Anhörung zu Planänderungen.

Der Planfeststellungsbeschluss ist am Ende die Entscheidung, die das Planfeststellungsverfahren abschließt, sozusagen die "Baugenehmigung" für das Vorhaben. Im Planfeststellungsbeschluss gibt es eine Abwägung zwischen allen berührten öffentlichen und privaten Belangen. Außerdem wird über die privaten Einwendungen entschieden. Private können gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Zuständig ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

Copyright (c) rnz-online

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung