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03.09.2009

Einen „Modernisierungszwang" gibt es nicht

Von Karin Katzenberger-Ruf

Was passiert im geplanten Sanierungsgebiet längs der B3 und der Ladenburger Straße? Zu dem Thema gab es am Montag in der Strahlenberger Schulturnhalle die erste Informationsveranstaltung für die Hälfte der betroffenen Eigentümer von Grund und Boden, eine zweite gibt es heute an gleicher Stelle (ab 18 Uhr).

Noch im Oktober muss die Verwaltung einen Antrag auf die Aufnahme in das Förderprogramm des Landes stellen. Das ist die Grundlage für Zuschüsse und die Ausweisung des Sanierungsgebiets. Eine Entscheidung über die mögliche "Bezuschussung" für städtische oder private Umbaumaßnahmen ist laut Bürgermeister Hansjörg Höfer aber erst bis Mai nächsten Jahres zu erwarten. Mit am Podium saßen Thomas Thiele und Ralf Münch von der MVV Regioplan sowie Friedhelm Urban vom Stadtplanungsamt. Laut Thiele müsse die Bevölkerung von Gesetz wegen frühzeitig über die Möglichkeiten der Förderungsmaßnahmen informiert werden, die sich auf einen Zeitraum von etwa zehn Jahren erstrecken können und zu 60 Prozent von Bund und Land sowie zu 40 Prozent von der Kommune getragen werden. Da bis Oktober die Zeit drängt, fiel der Info-Termin etwas unglücklich in die Sommerferien. Thiele betonte, dass Sanierungen auf privatem Grund und Boden freiwillig seien. Förderanreize seien ansonsten ja auch gar nicht nötig. Und auch Höfer antwortete auf die Frage, ob denn ein "Modernisierungszwang" bestehe, mit einem "definitiven Nein."

Laut Thomas Thiele seien die Planungsziele derzeit noch etwas abstakt. Die Förderungsrichtlinien bei Sanierungen würden jedoch grundsätzlich festlegen, dass der Zuschuss pro Maßnahme bis zu 30 Prozent und maximal 30000 Euro betragen könnte. Dies für Wärmedämmung, Modernisierung der Heizung oder der Elektroinstallation, verbesserte sanitäre Einrichtungen, Lärmschutz oder bezüglich einer verbesserten Gebäudesubstanz von der Fassade bis zum Dach. "Jede nicht verbrauchte Energie ist gut", sagte Höfer auch mit Blick auf die geplante energetische Sanierung der Mehrzweckhalle. Doch bei der Informationsveranstaltung kam von den Bürgern auch die Frage: Müssen die Anwohner im Sanierungsgebiet irgendwann eine Ausgleichsabgabe an die Gemeinde leisten, weil es eine "sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung" gab? Thiele hielt das zwar theoretisch für möglich. Tatsächlich sei es allerdings ausgeschlossen: "Das hält keine Gemeinde durch." Auch Höfer konnte die Gemüter beruhigen. Demnach wurde auch nach der Altstadtsanierung keine Ausgleichsabgabe eingefordert. Stattdessen sei die Altstadt einfach nur schöner geworden, und auch Skeptiker seien schließlich "auf den Zug aufgesprungen".

Der Bürgermeister erinnerte an die Fragebögen, die den betroffenen Eigentümern geschickt wurden. Diese müssen ausgefüllt bis 28. September an die Stadt zurückgegeben werden. Es bestehe Auskunftspflicht, betonte Thiele. Nur aufgrund der Angaben der Bürger kann der kommunale Antrag auf staatliche Förderung des Sanierungsgebiets möglichst exakt formuliert werden. "Man bekommt meistens weniger als beantragt", sagte Thiele, der den Bauherren ans Herz legte, nicht zu lange mit ihren Zuschussanträgen an die Stadt zu warten, sollte dem Sanierungsgebiet Mitte kommenden Jahres stattgegeben werden, denn: "Vielleicht sind die Sanierungsmittel dann schon erschöpft."

Auch der Bau altersgerechter Wohnungen könnte förderungswürdig sein, ergänzte Thiele. Die Bebauung des OEG-Geländes im Mittelpunkt des Sanierungsgebietes ist ja längst beschlossen und soll zum Teil drei- bis viergeschossig ausfallen: "Das war die beste städtebauliche Lösung", meinte Thiele auf die Frage eines Bürgers, wie das alles aussehen werde.

Ob das Sanierungsgebiet tatsächlich in der vorgesehenen Größenordung entlang der B3, zwischen Schillerstraße und der Ladenburger Straße und bis zur Mehrzweckhalle ausgewiesen wird, ist noch unklar. Die möglichen Grenzen sollen demnächst bei einer Begehung nochmals unter die Lupe genommen und möglicherweise neu abgesteckt werden. Über die Ausdehnung des Sanierungsgebiets sowie über die genauen Fördermodalitäten hat der Gemeinderat zu enscheiden.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung