Schriesheim im Bild 2023

25.09.2009

Kein „Getto" am Wiesenweg

Schriesheim. Leinenzwang: Gemeinderat beschloss neue Polizeiverordnung – Rattenbekämpfung gestrichen.1. Oktober müssen die Bürger ihre Hunde im Stadtgebiet von Schriesheim an der Leine führen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Von Sabine Kuntermann.

Diese Vorschriften sind Teil der neuen Polizeiverordnung, die der Gemeinderat mehrheitlich beschloss und die am 1. Oktober in Kraft tritt. Eine Enthaltung kam von GL-Stadtrat Johannes Scharr, der eine Differenzierung dieser Vorschrift vermisste. Bürgermeister Hansjörg Höfer bezeichnete den Leinenzwang dagegen als zeitgemäß, CDU-Fraktionssprecher Paul Stang hielt ihn für überfällig.

Auf Antrag der Grünen Liste wurde dagegen das Verbot, öffentliche Grünanlagen abseits gekennzeichneter Wege und Plätze zu betreten, aus der Polizeiverordnung herausgenommen: "Wir wollen, dass man sich auf den Rasenflächen niederlassen kann. Sie sollen zum Wohlfühlen da sein", argumentierte GL-Stadträtin Dr. Barbara Schenk-Zitsch, worin ihr das Gremium folgte. Die Vorschrift wurde auch aus dem Ordnungswidrigkeiten-Katalog gestrichen.

Nicht weit genug gingen den Grünen dagegen Maßnahmen gegen die Verschmutzung von städtischem Grün: "Acht von zehn Klagen, die ich von Bürgern höre, betreffen den Schmutz, den Menschen dort hinterlassen. Es sollen nicht alle Bürger unter der Gedankenlosigkeit einiger weniger leiden", erklärte Schenk-Zitsch. Sie regte an, eine Kampagne ähnlich der anderer Kommunen einzuführen, etwa mit Slogans wie "Müll macht schlechte Laune". Hundekot falle unter das Abfallbeseitigungsgesetz, erklärte Ordnungsamtsleiter Willy Philipp auf Anfrage von SPD-Stadtrat Rainer Dellbrügge. Trotzdem sind die Hinterlassenschaften der Vierbeiner ein Thema in der Polizeiverordnung, wonach der Hundehalter sie unverzüglich entfernen muss. "Womit sich das Ordnungsamt beschäftigt, ist keinesfalls trocken", bemerkte Bürgermeister Hansjörg Höfer und hatte die Lacher auf seiner Seite.

In der Polizeiverordnung, die alle 20 Jahre neu vorgelegt werden muss, fehlt erstmals eine Regelung zur Rattenbekämpfung. Das Sozialministerium sehe keinen Bedarf hierfür in einer Ortspolizeiverordnung, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung