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14.05.2010

Staatsanwalt prüft Anklage nach sexueller Belästigung von Kindern

mün

Heidelberg. Die Polizei hat ihre Ermittlungen gegen einen 34-Jährigen zum Teil abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion am Mittwochnachmittag mitteilten. Der Heidelberger soll mehrfach kleine Mädchen in sexueller Absicht angesprochen zu haben. Am vergangenen Samstag, 8. Mai, war er nach einem weiteren Anspracheversuch als Tatverdächtiger festgenommen worden. Auf RNZ-Nachfrage erklärte ein Polizeisprecher, dass der Mann schon vor eineinhalb Jahren ein Kind angesprochen haben soll.

Jetzt besteht in drei konkreten Fällen der Verdacht, dass der 34-Jährige Mädchen im Alter von sieben bis zehn Jahren angesprochen und vor ihnen onaniert haben soll: in Heidelberg-Rohrbach am 26. März 2010, in Heidelberg-Wieblingen am 4. Dezember 2009 und in Schriesheim am 4.Mai 2010.

Darüber hinaus soll er zwischen dem 26. April und dem 5. Mai 2010 in fünf weiteren Fällen in den Heidelberger Stadtteilen Kirchheim, Rohrbach-Hasenleiser und Pfaffengrund auf jeweils fast die gleiche Art und Weise ebenfalls Mädchen angesprochen haben. Hierbei war es aber nicht zu weiteren Handlungen gekommen, da die Kinder sofort nach dem Ansprechen davongelaufen waren. Die Kinder hatten übereinstimmend berichtet, dass der Mann vorgab, ihnen Katzenbabys zeigen zu wollen. Allein vergangene Woche wurde zweimal in Heidelberg-Rohrbach versucht, Mädchen mit dieser Masche zum Mitkommen zu überreden. Am Samstag hatten Kinder sofort ihre Eltern und die wiederum die Polizei informiert. Der Tatverdächtige war daraufhin in der Nähe eines Spielplatzes festgenommen worden. Nach der Vernehmung wurde er auf freien Fuß gesetzt.

Die Polizeidirektion betont in ihrer Pressemitteilung, dass Kriminalbeamte im Rahmen einer so genannten "Gefährderansprache" Kontakt zu dem Verdächtigen halten werden. Es wird wohl mehrere Wochen dauern, bis die Staatsanwaltschaft geprüft hat, ob sich der Beschuldigte wegen einer Straftat, insbesondere wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, vor Gericht wird verantworten müssen; die Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind wird nach § 176 Abs. 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Derweil will das Dezernat für Sexualdelikte der Polizeidirektion Heidelberg im Zusammenhang mit den bekanntgewordenen Tatvorwürfen weiter gegen den Mann ermitteln. So soll herausgefunden werden, ob er noch für weitere Taten in Betracht kommt. Konkrete Anhaltspunke bestehen aber nicht, so ein Polizeisprecher.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung