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18.09.2003

Alois S. muss für 27 Monate in Haft

Der Brandstifter, der Altenbach vier Jahre in Atem hielt, erhielt gestern ein maßvolles Urteil

Von Micha Hörnle

Schriesheim/Mannheim. Die vierte Große Strafkammer des Mannheimer Landgerichts hat für den Altenbacher "Feuerteufel" ein fast salomonisches Urteil gefunden: zwei Jahre und drei Monate Haft..

An klaren Worten hatte es bei Staatsanwalt, Richter und selbst dem Verteidiger nie gefehlt: Alois S. hat die Altenbacher, insbesondere die Freiwillige Feuerwehr, mit seiner Zündelei fast vier Jahre auf Trab gehalten. Auch sein Verteidiger Ekkart Hinnay konnte nicht umhin einzuräumen: "Brandstiftung ist ein besonderes Delikt, vor Brandstiftung haben wir alle Angst." Schnell könne aus einem harmlosen Feuerchen ein Großbrand werden, der nicht nur ein Stückchen Wald vernichtet, sondern auch Menschen gefährdet. Zwölf Mal hatte der Angeklagte immer im selben Gebiet am Altenbacher Waldrand um die Kipp herum gezündelt, für zehn versuchte und vollendete Brandstiftungen hatte er sich zu verantworten. Die mit Abstand schlimmsten und folgenreichsten Taten fanden im Juni und September 2002 statt: Einmal ließ der Angeklagte eine Gartenhütte niederbrennen, dabei explodierte eine Gasflasche, deren Kappe ein Dach in der Umgebung beschädigte. Drei Monate später legte Alois S. eine brennende Zigarettenkippe in einen Holzstapel, dabei brannten etwa 100 Quadratmeter Wald. Allein darauf stünde jeweils über ein Jahr Haft wegen vollendeter Brandstiftung.

Sowohl Staatsanwalt Stephan Ullrich als auch Verteidiger Hinnay zeichneten bei ihren Plädoyers Alois S. als einen vollkommen gescheiterten Menschen: Er kam aus einfachen Familienverhältnissen, hatte mit wechselnden Jobs keinen Erfolg, bis er 2002 arbeitslos wurde. 1989 lief ihm seine Frau weg, zu seinen beiden Kindern hatte er keinen Kontakt. Überhaupt: Es wurde immer einsamer um ihn, besonders als ihn 1986 die Feuerwehr Altenbach aus ihren Reihen verstieß, weil er angeblich die Notrufnummer missbraucht habe. Irgendwann vor vier Jahren "glitt ihm seine Lebensführung aus der Hand", wie der Staatsanwalt analysierte, er begann zu zündeln. Wohl aus Rache, weil mit dem Rausschmiss aus der Feuerwehr Alois S. gar keinen mehr hatte. Soweit waren sich alle noch einig: Der Feuerteufel ist erst einmal ein armer Teufel. Allerdings hat, und darauf hob der Staatsanwalt ab, der Angeklagte auch größere, verheerendere Brände billigend in Kauf genommen und den Stadtteil in Angst und Schrecken versetzt. Und abgesehen davon, war er auch voll schuldfähig, auch wenn er vor den Taten einige Weizen gekippt hatte. Deswegen forderte Staatsanwalt Ullrich drei Jahre Haft.

Verteidiger Hinnay widersprach den erdrückenden Fakten nicht, sondern führte einige entlastende Punkte ins Feld: das Geständnis, den insgesamt geringen Sachschaden, den Umstand, dass Alois S. nie Menschen gefährden wollte, dass er meist recht dilettantisch vorging - und dass vom Angeklagten keine Wiederholungsgefahr ausgehe. Das bekräftigte auch der Angeklagte selbst: "Das werde ich nie wieder tun", nuschelte er leise als letzte Worte. Deswegen erschien für Hinnay auch eine Haftstrafe angemessen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Dann müsse auch eine Verhaltenstherapie zur Bewährungsauflage gemacht werden.

Das Gericht unter Richter Rolf Glenz fand einen Mittelweg: 27 Monate Haft. Glenz wog sorgfältig die strafmildernden und -erschwerenden Gründe ab und fand zu "einem maßvollen Urteil", das aber über zwei Jahren Haft liegen müsse. Nach der Urteilsverkündung zeigte sich auch Verteidiger Hinnay zufrieden, er wird wohl nicht Revision beantragen. Wenn alles gut geht, ist Alois S. im Herbst 2004 wieder "draußen". In Altenbach kann er sich aber wohl nicht mehr sehen lassen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung