Schriesheim im Bild 2023

27.05.2015

Schriesheim will keinen Wildwuchs auf Balkonen und Terrassen

Schriesheimer Gemeinderat beschließt Aufstellung einer Gestaltungssatzung für das OEG-Areal

Das Quartier an der B 3 und der RNV-Linie hat eine städtebauliche und optische Sonderstellung. Foto: Dorn

Von Carsten Blaue

Schriesheim. Einstimmig und ohne Diskussion hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplans "Schillerstraße / B 3" aufgehoben und stattdessen beschlossen, eine Gestaltungssatzung mit gleichem Titel aufzustellen. Dabei geht es um die Bebauung des OEG-Areals.

Hier fehlt nur noch das zweite Wohnquartier, dessen Bau vor Kurzem begonnen hat. Dem Gemeinderat ging es jetzt darum, gestalterische Vorgaben zu formulieren - über das Grundsätzliche im Sinne des Baurechts hinaus, das der Bebauungsplan ja bereits festlegt. Daher sah der Gemeinderat eine Bebauungsplanänderung auch nicht mehr als zielführend an, sondern eine Zusammenfassung der gestalterischen Rahmenbedingungen in einer Gestaltungssatzung.

Hintergrund sind Anfragen von einigen Wohnungseigentümern im Bereich des OEG-Areals, die ihre Terrassen oder Balkonflächen überdachen oder mit Wandelementen ausbauen wollen. Hier will die Stadt nun klare Vorgaben machen. Vor allem, um den Eindruck viergeschossiger Gebäude auf dem Gelände zu vermeiden - schließlich hatte man im Bebauungsplan nicht umsonst auf eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss gesetzt. Und wohl auch, um hier Wildwuchs zu vermeiden.

Durch die Gestaltungssatzung möchten Verwaltung und Gemeinderat zudem der städtebaulichen und optischen Sonderstellung des Quartiers an der B 3 und der RNV-Linie Rechnung tragen.

Zur Sicherung der Planung beschloss der Gemeinderat zudem eine Veränderungssperre für die beiden Wohnquartiere sowie für den Komplex der AWO und des Ärztehauses.

Copyright (c) rnz-online

Schriesheim will keinen Wildwuchs auf Balkonen und Terrassen-2

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung