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12.01.2017

Schriesheimer Hotel Scheid darf umbauen

Erfreuliche erste Sitzung des Jahres: Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) ließ alle Tagesordnungspunkte passieren.

Von Carsten Blaue

Schriesheim. Die Baugesuche, die gestern Abend auf der Tagesordnung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) standen, stießen bei den Gremiumsmitgliedern auf erfreuliche Resonanz. Es war ihre erste öffentliche Sitzung in diesem Jahr. Keiner der vorgelegten Bauanträge oder geänderten Pläne wurde abgelehnt.

Zunächst war der Ausschuss mit den geänderten Entwürfen einverstanden, die zum Um- und Erweiterungsbau des Hotels Scheid in der Talstraße eingereicht wurden. Die Planungen sehen vor, das westliche Gebäude um zwei Geschosse aufzustocken. Der ATU hatte dem Projekt schon im September zugestimmt - unter der Voraussetzung, dass für das Grundstück ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dieses Verfahren laufe in Zusammenarbeit mit dem Bauherren, informierte Bauamtsmitarbeiterin Beate Kreis.

Entgegen der Entwürfe, die dem Bebauungsplan zugrunde liegen sollten, ist nun eine Drehung des Fahrstuhlschachtes an die nördliche Giebelwand vorgesehen, inklusive einer Verglasung über dann vier Geschosse, durch die sämtliche Flure und Fahrstuhlvorplätze Tageslicht erhalten. Weitere Vorteile laut Kreis: Vor dem Aufzug gibt es mehr Bewegungsfreiheit; die Rampe zum Haupteingang kann zudem entfallen, wodurch ein weiterer Parkplatz entstehen wird. Außerdem wird die Rampe zum Fahrstuhl für Rollstuhlfahrer wesentlich kürzer. Das alles überzeugte den ATU, es gab keine Wortmeldungen.

Auch nichts einzuwenden hatte der Ausschuss gegen den Um- und Erweiterungsbau in der Richard-Wagner-Straße 5. Diese liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Galgenwiesen". Zu befreien war lediglich die Neigung des Dachaufbaus von zwölf Grad. Der Bebauungsplan sieht 30 bis 35 Grad vor. Es ging also um eine Unterschreitung: "Das ist überhaupt kein Problem", so Christian Wolf (Grüne). Das Gebäude passe sich sehr gut ein.

Hatte das Gremium im Dezember noch den Neubau eines Wohnhauses in Altenbachs Unterer Kippstraße 27 "schweren Herzens", wie Wolf meinte, abgelehnt, so stimmte es gestern der geänderten Planung zu. Seinerzeit hatte sich der ATU an einer Überschreitung der Dachneigung um 17 Grad gestört. Hier sollte es keine Ausnahme geben, um im Bebauungsplangebiet "Altenbach Süd" keinen Präzedenzfall zu schaffen.

Der Bauherr, ein junger Familienvater, hatte damals noch in der Sitzung gefragt, wie er denn nun bauen solle. Im Dachgeschoss könne er so keinen Wohnraum mehr schaffen. Bürgermeister Hansjörg Höfer hatte ihm Gespräche mit dem Bauamt angeboten. Die gab es wohl. Mit dem Ergebnis, dass die Kubatur des Hauses etwas vergrößert wurde, die Überschreitung der Dachneigung aber nur noch fünf Grad beträgt. "Dem stimmen wir gerne zu", so Wolf: "Mit dieser guten Lösung können alle zufrieden sein." Karl Reidinger (CDU) lobte den Bauherren dafür, dass er noch mal auf die Verwaltung zugegangen sei. Zwar hätte er lieber einen Farbtupfer gesehen, sagte Reidinger. Doch auch er wollte sich dem Wunsch des Antragstellers nach schiefergrauen Ziegeln nicht verschließen. Für Jutta Becker (FW) war diese Abweichung vom Bebauungsplan, der rote oder braune Ziegel vorgibt, ebenfalls kein Thema. Gut habe die Kommunikation funktioniert, würdigte auch Sebastian Cuny (SPD) und sagte fast entschuldigend, dass die Ablehnung vom Dezember "kein böser Wille" gewesen sei.

Höfer war anschließend dankbar dafür, dass auch der Bauherr eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses in der Landstraße 38, direkt nördlich des ehemaligen "Schwarzen Adler", mit sich reden ließ. Nun sieht der südliche der beiden Baukörper ein Satteldach vor, der nördliche soll ein Zeltdach bekommen. Die Trauf- und Firsthöhen sind unterschiedlich. So wird die geschlossene Bebauung dennoch aufgelockert wirken: "Die Planung ist jetzt richtig gut gelungen", so Kreis. Die Parkplätze hinter dem Haus erreiche man über die Ladenburger Straße. Privat- und öffentlich rechtlich sei das geklärt, sagte sie auf Anfrage von Michael Mittelstädt (CDU). Ein außergewöhnlich gelungenes Gebäude entstehe an einer "markanten Stelle", lobte Wolf "uneingeschränkt".

Als "erste markante Baumaßnahme im Sanierungsgebiet Talstraße" bezeichnete Höfer den Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses in der Schmalen Seite 19-21. Dafür müssen zwei Wohngebäude und eine Scheune weichen. Ein Schuppen und ein ehemaliges Stallgebäude bleiben laut Verwaltungsvorlage aber bestehen. Diese lobt auch das einheitliche Bild, das sich bezüglich der Umgebungsbebauung ergeben werde. Die Gebäudehöhe passe sich ebenso "sehr schön ein", so Kreis. Auch der Ausschuss hatte daher nichts gegen eine positive Beurteilung des Projekts nach dem Baurechtsparagrafen 34. Dieser war maßgeblich, da das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt.

"Wir freuen uns immer, wenn hier gebaut wird. Das ist ein positives Zeichen", sagte Wolf: "Zumal es sich einfügt, und das hervorragend." Allerdings wünschte er sich an dieser Stelle einen Gehweg von einem Meter Breite: "Das sollte mit dem Bauherren zu machen sein. Aber das können und wollen wir nicht erzwingen." Die Verwaltung solle nochmals mit dem Bauherren darüber reden. Da gebe es sicher noch schmalere Stellen, zeigte sich Frank Spingel (CDU) von dieser Idee nicht restlos überzeugt. Viel besser fand er, wie die Frage der Parkplätze in der Planung gelöst wird. Diese sorge dafür, "dass die Autos von der Straße kommen." Hans Beckenbach (FW) unterstützte Wolf: "Es würde uns freuen, wenn das mit dem Gehweg klappt." Marco Ginal (SPD) schloss sich der positiven Bewertung des Vorhabens an.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung