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17.01.2017

Schriesheimer Bestattungswald muss sich andere Stelle suchen

Ein Gutachten schließt ins die Auge gefassten Forstflächen für einen Bestattungswald aus. Experten empfehlen die Suche nach anderen Standorten.

Von Carsten Blaue

Schriesheim. Das Ergebnis des bodenkundlichen Standortgutachtens ist ein Dämpfer für alle, die sich für einen Bestattungswald zwischen Wilhelmsfeld und Altenbach stark gemacht haben. Aber das Freiburger Beratungsunternehmen für Waldwirtschaft und nachhaltige Landnutzung "Unique" macht im Fazit seiner Bodenanalyse auch Mut. Zwar seien die drei ins Auge gefassten Teilflächen ungeeignet für Urnenbestattungen, weil der hohe Steingehalt im Boden das Graben erschwert und man an den wenigsten Stellen die erforderlichen 80 Zentimeter tief graben kann, um eine Überdeckung der Urne von 50 Zentimetern zu gewährleisten. Jedoch seien die Rahmenbedingungen für einen Bestattungswald ansonsten "besonders günstig", heißt es in der Expertise. Diese liegt den Stadträten und der RNZ vor und wird in der Gemeinderatssitzung am morgigen Mittwoch von Jonas Schlenker, einem der drei Autoren, vorgestellt.

Schlenker und seine Kollegen empfehlen also, die Schriesheimer Waldflächen auf Alternativstandorte zu überprüfen und führen Neuried als Beispiel an. Hier wurden geeignete Standorte offenbar einfach übersehen.

Am 21. Juli vergangenen Jahres wurde "Unique" von der Stadt nach einem entsprechenden Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats mit dem Gutachten beauftragt. Die Firma nahm sich daraufhin die etwa 28 Hektar große Fläche vor, die aus drei Teilgebieten besteht - elf Hektar südlich und südwestlich von Altenbach ("Teilgebiet West"), rund 3,4 Hektar südöstlich des Ortsteils ("Teilgebiet Mitte") sowie 13,6 Hektar westlich von Wilhelmsfeld ("Teilgebiet Süd").

Die Lagen sind leicht bis mittelstark geneigt. Alle Teilgebiete weisen 130 bis 160 Jahre alte Mischbestände aus Kiefern, Eichen und Rotbuchen auf. Auch Birken und Esskastanien kommen vor.

Da die Voraussetzungen für die Eignung einer Forstfläche als Bestattungswald gesetzlich nicht geregelt sind, zogen die Experten als Richtlinie ein Friedhofsmerkblatt des Landesamts für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz heran. Demnach gilt ein Boden schon dann als geeignet, wenn er bis in eine Tiefe von 80 Zentimetern grabbar und frei von Grund- oder Stauwasser ist.

Im August und September prüfte "Unique" die Flächen nach Standards der forstlichen Standortserkundung. Die Gutachter werteten die Forstbetriebskarte aus, nahmen insgesamt 203 Bodenproben mit einem Bohrstock und beschrieben diese bodenkundlich. Das Ergebnis: Lediglich an 73 Stellen ließ sich der Bohrstock bis in eine Tiefe von 80 Zentimetern einschlagen. Bei etwa einem Viertel aller Bohrpunkte ging es nach maximal 50 Zentimetern nicht tiefer. Bereits ab 30 Zentimetern lag der Steingehalt bei allen Proben bei 30 bis 50 Prozent. An 102 Stellen war gröberes Gestein schon im Oberboden zu finden.

Im "Teilgebiet West" wurden 78 Proben entnommen, nur an zwei Stellen erreichten die Gutachter die erforderliche Tiefe. 26 Bohrpunkte gab es im "Teilgebiet Mitte", wo der Bohrstock acht Mal in die geforderte Mindesttiefe vordrang. Am positivsten war das Ergebnis im "Teilgebiet Süd". 63 von 99 Bohrstellen entsprachen hier der Richtlinie. Auf Grund- oder Stauwasser stieß "Unique" an keiner einzigen Bohrstelle. Aufgrund dieser Befunde kam das Beratungsunternehmen zu dem Fazit, dass 64 Prozent der untersuchten Fläche kein Bestattungswald werden kann. Die zehn Hektar, die geeignet wären, würden nicht zusammenhängen. Auch sei für den Waldbesucher keine Abgrenzung dieser Fläche möglich.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung