Schriesheim im Bild 2023

31.10.2017

Talstraßen-Sanierung soll keine böse Überraschung werden

Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten sind Streitthema in Rauenberg - Eigentümer in Schriesheim sollen rechtzeitig informiert werden

Derzeit läuft die Vorbereitende Untersuchung zu einem möglichen Sanierungsgebiet in der Talstraße. Straßenerneuerung, die Schaffung von Parkplätzen und Fußwegen könnten allerdings verpflichtende Zahlungen der Hauseigentümer an die Stadt nach sich ziehen. Foto: Dorn

Von Frederick Mersi

Schriesheim. Drei Stunden lang saßen die Hauseigentümer und Rauenbergs Bürgermeister Peter Seithel zusammen. Eigentlich war die dortige Stadtkernsanierung eine Erfolgsgeschichte gewesen: In dem Sanierungsgebiet wurden etwa acht Millionen Euro an staatlichen Fördermitteln verbaut; die Bürger hatten sich rege beteiligt. Am Schluss kam jedoch eine saftige Rechnung: Ausgleichsbeträge in zum Teil fünfstelliger Höhe, die jetzt an die Stadt gezahlt werden müssen. Könnte das auch auf Schriesheimer Hauseigentümer zukommen?

Anwohner in der Talstraße fürchten, dass genau das in etwa 15 Jahren der Fall sein könnte, falls dort ein Sanierungsgebiet ausgewiesen wird. Momentan läuft dazu eine Vorbereitende Untersuchung; die betroffenen Bürger konnten bei einem Workshop Ideen für Verbesserungen der Infrastruktur äußern. "Für die Vorschläge, die wir dabei bringen, müssten wir hinterher vielleicht bezahlen", sagt eine Eigentümerin.

Diese Befürchtung ist nicht unbegründet: Ausgleichsbeträge wie in Rauenberg sind im Baugesetzbuch festgeschrieben. Damit sollen Wertsteigerungen kompensiert werden, die in den Gebieten durch Straßensanierungen, Schaffung von Parkplätzen und Fußwegen seitens der Kommune entstehen. Erhöht sich die Lebensqualität in der Talstraße durch Sanierungen der Stadt steigen auch die Grundstückspreise. In Rauenberg wurden so bis zu 16 Euro pro Quadratmeter fällig, auch wenn die Eigentümer ihre Immobilie überhaupt nicht saniert haben.

Architekt Thomas Thiele, der als Stadtplaner die Schriesheimer Sanierungsgebiete begleitet, verspricht jedoch, die betroffenen Bürger umfassend über mögliche Ausgleichsbeträge zu informieren - sobald klar ist, ob dem Gemeinderat die Festsetzung eines Sanierungsgebiets in der Talstraße überhaupt empfohlen wird oder nicht: "Ausgleichs-beträge können erst im förmlichen Verfahren festgelegt werden", sagt Thiele. Die Vorbereitende Untersuchung solle zunächst nur aufzeigen, ob ein Sanierungsgebiet überhaupt sinnvoll ist: "Wir stehen ganz am Anfang."

Eine Situation wie in Rauenberg soll aber vermieden werden: "Informiert werden die Anwohner auf jeden Fall darüber." Eine zuverlässige Aussage über Ausgleichsbeträge und deren Höhe könne jedoch erst mit Abschluss der Sanierung getroffen werden. Das gilt aus seiner Sicht auch für das bereits bestehende Sanierungsgebiet "Ehemaliger OEG-Bahnhof/B3".

Die Stadt Weinheim hat einen anderen Weg gewählt: Nach der Festsetzung des Sanierungsgebiets "Westlich Hauptbahnhof" wurde Professor Wolfgang Hagedorn mit der Ermittlung möglicher Ausgleichsbeträge für Eigentümer beauftragt, also noch während der Laufzeit des Sanierungsgebiets. Hagedorn hat dazu ein eigenes Verfahren entwickelt, gilt bei vielen als Koryphäe auf diesem Gebiet. Im Anschluss an sein Gutachten gibt es für die Eigentümer die Möglichkeit zu Einzelgesprächen und einer Art Vorab-Ratenzahlung der Ausgleichsbeträge.

"Ich bin kein Freund davon", sagt Stadtplaner Thiele, "es ergibt mehr Sinn, das danach zu machen." Bis zum Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung müssen sich die Eigentümer also auf jeden Fall gedulden, was nähere Informationen zu möglichen Ausgleichsbeträgen angeht. Das gilt auch für die Stadtverwaltung, die auf Anfrage keine Auskunft zum Thema geben konnte.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung