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19.12.2017

Bauvorschriften in Schriesheim: Stadtkern bekommt neue Regeln

Bauvorschriften in Schriesheim: Stadtkern bekommt neue Regeln

Rat beschloss nach zweieinhalb Jahren Änderung der Altstadtsatzung - Streitpunkt Solarthermie- und Fotovoltaik-Anlagen

Bisher war nicht klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen in der Altstadt Solaranlagen angebracht werden dürfen. Die jetzt beschlossene Satzung ist einigen Stadträten allerdings zu großzügig. Foto: Dorn

Von Frederick Mersi

Schriesheim. "Dieser Prozess sollte jetzt zu einem Ende kommen", sagte Grünen-Stadtrat Wolfgang Fremgen. Am 24. Juni 2015 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Bauvorschriften in der Altstadt ändern zu wollen. Am Mittwoch, gut zweieinhalb Jahre später, wurde die neue Satzung schließlich von einer Mehrheit im Gremium bewilligt. Die Fraktion der CDU sowie die Stadträte Hans Beckenbach (Freie Wähler) und Wolfgang Renkenberger (FDP) stimmten dagegen.

Der größte Streitpunkt war dabei Paragraf 9 der neuen Satzung: Darin wird die Frage geregelt, unter welchen Voraussetzungen Solarthermie- und Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Altstadt erlaubt sein sollen. Die am Mittwoch beschlossene Fassung schreibt unter anderem einen Mindestabstand von 1,50 Meter zur Traufe und einem halben Meter zum First vor. Außerdem dürfen die Geräte von öffentlichen Straßen nur ausnahmsweise sichtbar sein.

Der CDU gehen diese Einschränkungen nicht weit genug: "Den Grundsatz der ’Einheitlichkeit der Dachlandschaft’ in Paragraf 4 hätten wir uns mit dieser Regelung sparen können", sagte Fraktionsvorsitzender Michael Mittelstädt, "Paragraf 9 widerspricht diesem Ansatz, weil Solaranlagen damit grundsätzlich zugelassen werden." Die Christdemokraten hatten sich stattdessen für eine Erlaubnis in Ausnahmefällen ausgesprochen.

Auch FDP-Stadtrat Wolfgang Renkenberger war mit diesem Teil der Satzung nicht zufrieden: "Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir das anders formulieren sollten." Bevor man Solaranlagen auf den Dächern des historischen Stadtkerns zulasse, solle dies erst einmal in den anderen Bereichen Schriesheims passieren. "Wenn alle Dächer außerhalb der Altstadt bedacht werden, würde der Energiewende auch Genüge getan", argumentierte Renkenberger.

Grüne, SPD und die Mehrheit der Freien Wähler sahen dies am Mittwoch anders: "Das gehört für uns zur Förderung erneuerbarer Energien in unserer Stadt", sagte Wolfgang Fremgen von der Grünen Liste, "die Satzung ist richtig, zukunftsorientiert und entspricht anderen Beschlüssen wie dem Klimaschutzkonzept." Hauptziel bleibe aber, den historisch gewachsenen Stadtkern zu erhalten: "Das ist gut so."

Jutta Becker (Freie Wähler) sagte, Solaranlagen seien in der geänderten Satzung nur "in eng geregelten Grenzen" zugelassen. Daher sei die neue Formulierung ein Kompromiss, den ihre Fraktion mehrheitlich mittragen könne. Das sah SPD-Fraktionschef Sebastian Cuny ähnlich: "Wir sind da alle in einem klassischen Zielkonflikt", sagte er, "aber es ist uns gelungen, beides unter einen Hut zu bringen."

Vorsichtige Kritik übte er an der ablehnenden Haltung einiger Stadträte: "Die große Mehrheit der Menschen vor Ort bekennt sich zur Energiewende, da kann man nicht bei jeder Gelegenheit ,Ja, aber‘ sagen." Die neue Satzung bilde einen Rahmen, der das historische Stadtbild bewahre, zudem würden die Eingriffe "so klein wie möglich" gehalten.

Auch das Anbringen von Werbeanlagen wird neu geregelt. In diesem Bereich hatte die Stadtverwaltung zuletzt "Wildwuchs" beklagt. In Paragraf 18 der neuen Altstadtsatzung ist jetzt unter anderem festgelegt, dass pro Betrieb, Büro oder Praxis höchstens zwei Werbeanlagen aufgestellt oder angebracht werden dürfen. Das ist eine mehr als in der Fassung von 2004. In Häusern mit mehreren Gewerbetreibenden ist nur eine pro Unternehmen erlaubt.

Säulen und Fahnen bleiben als mobile Werbeanlagen in der Altstadt verboten, in der neuen Satzung nicht mehr unter den Verboten aufgeführt sind dagegen Luftballons. Verstöße können dafür bis zu doppelt so teuer werden wie 2004: Die maximale Geldbuße liegt laut Landesbauordnung jetzt bei 100.000 Euro.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung