Schriesheim im Bild 2023

19.05.2005

Schriesheim hat 175 geschützte Biotope

Serie "Schriesheims Umwelt", Teil IV: Schutzgebiete und Naturdenkmäler
Auch die Winterlinde auf dem Parkplatz in der Schulgasse gehört zu den zahlreichen Naturdenkmälern in der Stadt. Als Naturdenkmal können Bereiche ausgewiesen werden, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen besonders schützenswert sind. Fotos: Peter Dorn

Von Stefan Zeeh

Schriesheim. Naturschutz ist keine Erfindung neuerer Zeit. So machte bereits 1913 das Ministerium des Inneren in Karlsruhe die großherzoglichen Bezirksämter darauf aufmerksam, dass zur Erhaltung der Heimatschönheit und dem Schutz der Vogelwelt für Anpflanzung und Erhaltung von Hecken und Buschwerk gesorgt werden solle. Im Laufe der Jahre kamen zahlreiche, den Naturschutz betreffende Verordnungen und Gesetze hinzu, so dass es heute verschiedenartigste Schutzgebiete, wie beispielsweise Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete oder Naturdenkmäler gibt.

Die unterschiedlichen Schutzbereiche sind auch auf Schriesheimer Gemarkung vorhanden und sollen im heutigen Teil der RNZ-Serie "Schriesheims Umwelt" vorgestellt werden, die den von Dr. Sonja Burst vorgelegten Umweltbericht zusammenfasst.

Durch die Zusammenlegung mehrerer Landschaftsschutzgebiete entstand 1997 das Landschaftsschutzgebiet mit dem Namen "Bergstraße-Nord", das von Schriesheim bis nach Laudenbach reicht. Auf Schriesheimer Gemarkung umfasst es die Hänge der Bergstraße und des Odenwalds. Hervorgegangen ist das Schutzgebiet im wesentlichen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Bergstraße", das bereits 1953 geschaffen wurde, um das wilde Bauen nach dem Zweiten Weltkrieg zu verhindern. Große Teile des Schriesheimer Gebietes gehören auch zum Naturpark "Neckartal-Odenwald" und zum Geo-Naturpark "Bergstraße Odenwald".

Mit dem Ölberg hat Schriesheim ein wahrlich natürliches Kleinod. Nicht nur, dass das Gebiet um den Ölberg ein Landschafts- und Naturschutzgebiet darstellt. Es ist auch Schonwald und Vogelschutzgebiet.

Seine heutige Form hat der Ölberg allerdings dem seit 1899 betriebenen Porphyrabbau zu verdanken. Damals stellte der weithin sichtbare Gipfel, der auch als "Edelstein" bezeichnet wurde, das Wahrzeichen des Ölbergs dar. Der denkmalgeschützte "Edelstein" war eine Gruppe von bis zu zehn Meter hohen Porphyrsäulen.

Trotzdem wurden diese Felsen am 14. November 1919 "aus Versehen" gesprengt. In der Folge entbrannte eine Diskussion über die Zerstörung des Landschaftsbildes durch den Gesteinsabbau. 1950 wurde schließlich eine Vereinbarung getroffen, nach der die Porphyrwerke die Umrisslinie des Ölbergs nicht angreifen sollten. Nachdem 1967 ein Brand in den Steinbruchgebäuden zu einer Einstellung des Abbaus geführt hatte, beschloss 1999 der Gemeinderat, den Pachtvertrag mit den Porphyrwerken Weinheim-Schriesheim AG vorzeitig aufzulösen.

Naturschutz und Erlebnissport

Obwohl der Ölberg ein vielseitiges Schutzgebiet darstellt, sind verschiedene Aktivitäten in seinem Bereich erlaubt. Beispielsweise ist die Kastanienlese möglich und zwar unterhalb des oberen Ölbergweges und unterhalb des Pflastersteinbruchweges. Auch das Feuermachen an der Schwedenschanze ist gestattet. Verboten ist allerdings das Befahren der Wege mit Fahrrädern. Das Klettern im Steinbruch ist zwar untersagt, jedoch gibt es bestimmte Bereiche in denen zu gewissen Zeiten das Erklimmen der Steinbruchwände möglich ist.

Der Steinbruch am Ölberg gilt damit als Vorbild für eine gelungene Kombination aus Naturschutz und Erlebnissport. Leider reichen aber auch ein Schutzzaun und Verbotsschilder nicht aus, den illegalen Zugang zum Steinbruch zu verhindern. Davon zeugen von den Wegen abweichende Trampelpfade. Als problematisch beschreibt Sonja Burst auch die Sicherung der Steinbruchkante, da der vorhandene Absperrdraht alt, lückenhaft und nicht mehr stabil sei.

Ein weiteres Naturschutzgebiet befindet sich rund um den bewaldeten Wendenkopf. Dieser wurde bereits 1939 unter Schutz gestellt. In den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden ebenso zahlreiche Naturdenkmäler ausgewiesen. Wie bei den Naturschutzgebieten, sind das Bereiche in den aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen ein besonderer Schutz notwendig ist.

Auch die Erhaltung bestimmter Tier- und Pflanzenarten können zur Ausweisung eines Naturschutzgebiets oder Naturdenkmals führen, wobei die Naturdenkmäler eine geringere Fläche einnehmen. Zu den Naturdenkmälern zählen die Schwedenschanze und die Spatschlucht sowie verschiedene Brunnen, wie etwa der Hasenbrunnen in der Talsstraße. Auch Bäume, wie etwa die Winterlinde am Parkplatz Schulgasse oder die Trauerweide am Sportzentrum, sind Naturdenkmäler. Erst 1978 wurde der Amphibienteich Holderbusch unter Schutz gestellt.

Mutwillig zerstört

An diesem, eigentlich als Sickerbecken genutzten Teich, ist es nicht nur verboten, den Tieren nachzustellen, sondern auch Tierarten einzubringen. Deshalb wurde ein Maschendrahtzaun um das Naturdenkmal gezogen. Leider wird dieser Zaun immer mutwillig zerstört und es wird sogar Müll im Bereich des Naturdenkmals zurückgelassen.

Weiterhin befinden sich auf Schriesheimer Gemarkung 175 besonders geschützte Biotope, die insgesamt eine Fläche von 65,5 Hektar einnehmen. Darunter fallen beispielsweise Trockenmauern um den Kuhberghang oder seggen- und binsenreiche Nasswiesen im Kanzelbachtal. Auch Feldgehölze am Autobahnzubringer wurden als schützenswerte Biotope kartiert.

Copyright (c) rnz-online

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung