Schriesheim im Bild 2023

„Schriese kaaf in Schriese“ – mit Schriesemer Kassenbons gewinnen!

06.04.2020 |

In Zeiten der Ausbreitung des Corona-Virus sind vor allem viele Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe vor große Herausforderungen gestellt. Für viele stellt die jetzige Lage eine existenzgefährdende Situation dar. Die Stadt Schriesheim hat ein sehr großes Interesse daran, dass der lebendige Einzelhandel und das vielfältige gastronomische Angebot in Schriesheim auch in Zukunft erhalten und die Innenstadt ein Ort der Begegnung und des Austauschs bleibt. Vor diesem Hintergrund bietet die Stadtverwaltung den ortsansässigen Betrieben bereits Informationen und Unterstützung zur Bewältigung der jetzigen Situation an.

Eine weitere Aktion, um das örtliche Gewerbe zu unterstützen startet ab sofort:

„Schriese kaaf in Schriese“ – mit Schriesemer Kassenbons gewinnen!

Was hat es mit der Aktion auf sich?
Ziel der Aktion ist es, den Schriesheimerinnen und Schriesheimern einen weiteren Anreiz zu geben, die Abhol- und Lieferdienste der Betriebe, die von einer Schließung betroffen sind oder waren, zu nutzen und somit den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie zu unterstützen. Diesen Anreiz schaffen wir, indem die Stadtverwaltung  eine Sonderauflage des Schriesemer Strahlers an die Kundinnen und Kunden verlost. Diese Sonderauflage des beliebten Gutscheines – der Treuestrahler – kann nach Aufhebung der Geschäftsschließungen in jedem Schriesheimer Betrieb eingelöst werden, nicht nur in den bislang am Strahler beteiligten Betrieben. Insgesamt verlost die Stadt Schriesheim Treuestrahler in Höhe von 2000,- Euro. Die Gewinnstaffelung finden Sie in einem folgenden Abschnitt erläutert. 

Wie kann man an der Aktion als Kundin/Kunde teilnehmen?
Teilnehmen kann jede/ jeder, der in der Zeit, in welcher die Geschäfte aufgrund der Verordnung des Landes-Baden-Württemberg schließen mussten, den Liefer- oder Abholservice eines von der Schließung betroffenen Schriesheimer Betriebes nutzt und einen entsprechenden Kassenbon oder eine Quittung über den Einkauf vorweisen kann. Dieser Kassenbon kann bei der Stadtverwaltung Schriesheim unter Angabe von Name und Adresse eingereicht werden (Kontakt s. unten). Die Einreichung mehrerer Kassenbons ist möglich. Jede Person kann jedoch nur einen Preis gewinnen. Um an der Verlosung teilzunehmen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Mitarbeitende der Stadtverwaltung Schriesheim sind von der Verlosung ausgeschlossen. Selbstverständlich können Informationen zu den Einkäufen und der Summe auf dem Kassenbon unkenntlich gemacht werden. Es muss jedoch erkennbar sein, wann und bei welchem Geschäft / Gastronomiebetrieb der Einkauf erfolgt ist. 

Wie und wann werden die Treuestrahler verlost?
Nachdem das Land Baden-Württemberg die Geschäftsschließungen aufgehoben hat, werden unter allen Einsendungen der Kassenbons die Gewinnerinnen und Gewinner unter Beisein von neutralen Personen gezogen.

Folgende Gewinne werden verlost:

  • 1. Preis: Strahler im Wert von 250,- €
  • 2. Preis: Strahler im Wert von 200,- €
  • 3. Preis: Strahler im Wert von 150,- €
  • 4.-12. Preis: Strahler im Wert von 100,- €
  • 13.-22. Preis: Strahler im Wert von 50,- €

An wen müssen die Kassenbons / Quittungen geschickt werden?
Die Kassenbons / Quittungen können eingereicht werden bei:
Stadtverwaltung Schriesheim
Wirtschaftsförderung
Friedrichstr. 28-30
69198 Schriesheim

Es ist auch ausreichend, den Kassenbon einfach in den Briefkasten des Neuen Rathauses einzuwerfen. Wichtig ist jedoch, dass der Name und die Adresse entweder auf der Rückseite des Kassenbons stehen oder der Kassenbon auf andere Weise einer Person zugeordnet werden kann

Kontakt:
Stadtverwaltung Schriesheim
Herr Filsinger
Tel.: 06203 – 602 140
E-Mail: wirtschaftsfoerderung(at)schriesheim.de

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