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18.08.2005

Gemeinderat entgeht „eigener Entmündigung“

„Kleiner Mönch“: Gremium stimmt Neubau zu – GL bleibt beim Nein

Von Carsten Blaue

Schriesheim. Mit zwölf zu vier Stimmen hat der Gemeinderat gestern den Bau eines Mehrfamilienhauses in der Panoramastraße 10 abgesegnet. Das Gremium folgte damit der Anordnung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Grünen blieben bei ihrem Nein.

Bisher hatten sowohl Bauausschuss als auch Gemeinderat das Vorhaben abgelehnt. Bürgermeister Peter Riehl hatte diesen Entscheidungen auch mit Hinweis auf den Baurechts-Paragraph 34 widersprochen, der immer dann zum Zuge kommt, wenn die Bausache nicht in einem Bebauungsplan liegt. Dann geht es also darum, ob sich das geplante Objekt in die Umgebung einpasst oder nicht. Riehl lag richtig mit seinem Widerspruch, meinte das Kommunalrechtsamt.

Also kam Anfang August quasi die Aufforderung an den Gemeinderat als Verwaltungsgremium, der Bausache zuzustimmen – anderenfalls hätte die Behörde für den Gemeinderat entschieden, und auch Schadensersatzforderungen wären möglich gewesen. Aber so weit ließen es die Räte ja nicht kommen. Bauherr Karl Baumert könne, so Riehl, in den nächsten zwei bis drei Wochen mit der Baugenehmigung rechnen.

Genau 15 von 28 Gemeinderatsmitgliedern waren zur Sitzung erschienen. Das reichte so gerade für die Beschlussfähigkeit. Die Mindestzahl liegt bei 15 Stimmen, Riehl aber mitgezählt. Für Thomas Edelmann und sich signalisierte Anselm Löweneck die Zustimmung der CDU.

Dann war Hansjörg Höfer (GL) an der Reihe. Er beleuchtete die Sache wieder baurechtlich: Schon der Petitionsausschuss habe darauf verwiesen, dass es sich um „einen Grenzfall“ handele. Es gehe hier nicht nur um Maße und Zahlen, sondern auch um die Optik. Die Folge: „Wir bleiben dabei, dass sich der Neubau nicht einpasst“.

In den Ämtern säßen die richtigen Fachleute für diese Frage, nicht im Gemeinderat, so Alfred Burkhardt (FW). Und die Experten hätten abgewogen und entschieden, dass sich das geplante Objekt einpassen würde. „Außerdem geht es hier nicht ums Gefallen, und wir sind verpflichtet, Schaden von der Stadt zu nehmen“. Die Nachbarn könnten ja auf dem zivilrechtlichen Wege gegen das Objekt klagen. „Das Ganze kann aber nicht mehr Sache des Gemeinderates sein“.

Rainer Dellbrügge (SPD) betonte, dass Bauausschuss und Gemeinderat stets „nach bestem Wissen und Gewissen“ entschieden hätten. Die Behörde habe aber in einer „fast wissenschaftlichen Arbeit“ geantwortet: „Und danach haben wir keine Alternative zum Einvernehmen“. Ein weiteres Motiv für die Zustimmung seiner Fraktion: „Wir wollen nicht unsere eigene Entmündigung beantragen“.

Riehl wandte sich dann direkt an Höfer: „Was Sie sagen, ist fahrlässig. Wir treffen hier keine baurechtliche, sondern eine kommunalrechtliche Entscheidung“. Baurechtlich sei die Auffassung der Grünen Liste aber auch widerlegt. Und die Petition sei „eindeutig abgelehnt“ worden. Höfer konterte mit der Erinnerung an die Grenzfall-Entscheidung und verwahrte sich gegen den Vorwurf der Fahrlässigkeit: „Wir handeln im Interesse der Umgebung“. Solle man das Landratsamt doch die Ersatzvornahme machen lassen: „Das wäre ein Signal, dass wir die Bebauung nicht wollen“. Wie sich die Grünen denn dann mit der Schadensersatzfrage auseinandersetzen werden, wollte Friedrich Ewald (FW) von Höfer wissen. Ewald erinnerte daran: „Wir haben schon mal Lehrgeld bezahlt. Gebaut wurde trotzdem“. Dann brachte Höfer den Supermarkt-Vergleich („ein konstruierter Vergleich“, so Burkhardt). Seinerzeit waren die Grünen gegen den Bau des „Minimal“: „Heute haben wir zu viele Supermärkte“, so Höfer. Mehr Widerstand hätte damals gut getan. Da wurde Riehl richtig sauer: Höfer könne sich nicht einfach über Recht und Gesetz stellen; außerdem sei es nicht zulässig, wissentlich Schadensersatz zu riskieren.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung