Schriesheim im Bild 2023

18.03.2006

Rebflurbereinigung könnte sich verzögern

14 Einwendungen gegen Neuordnung der Weinberge am Kuhberg – Landesamt sucht Konsens mit Gegnern – Schmidt: „Das Vertrauen fehlt“
Von Carsten Blaue

Schriesheim. Am 16. Januar überbrachte der Minister für Ernährung und den ländlichen Raum, Peter Hauk, persönlich den Anordnungsbeschluss für Schriesheims Rebflurbereinigung. „Die Zeit ist reif für deren Umsetzung“, sagte der Minister seinerzeit. Im November zuvor war eine weitere Eigentümer-Versammlung im Haus der Feuerwehr die letzte Hürde vor der Anordnung. Damals sprach sich eine große Mehrheit der Kuhberg-Winzer für die Rebflurbereinigung aus. Aber eben nicht alle.

An die Kritiker der Neugestaltung der Weinberge neben der Strahlenburg richtete Peter Riehl bei diesem Termin den Appell: „Machen Sie mit, man kann alles regeln“. Der damalige Bürgermeister bekam dabei Unterstützung von Reinhold Schmidt, dem Leitenden Vermessungsdirektor des Sinsheimer Amtes für Flurneuordnung: „Ob wir im nächsten Winter planieren können, hängt von Ihnen ab“.

Die Gegner ließ das alles offensichtlich ganz unbeeindruckt. Denn wie Schmidt gestern auf Anfrage bestätigt, liegen der Oberen Flurneuordnungsbehörde, dem Kornwestheimer Landesamt für Flurneuordnung beim Regierungspräsidium Stuttgart, insgesamt 14 Einwendungen gegen die Rebflurbereinigung vor. Mehr werden es nicht, denn die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen.

Für Schmidt ist das alles „relativ normal“. Dennoch räumt er ein: „Wir hätten uns die eine oder andere Einwendung weniger gewünscht.“ Er bedauert, dass es nicht gelungen sei, das nötige Vertrauen bei den Kritikern aufzubauen. Und das wäre jetzt noch dringender nötig. Schmidt sagt: „Die meisten Einwender führen vor allem finanzielle Gründe an, warum sie bei der Umgestaltung nicht teilnehmen wollen. Und viele von ihnen müssten auch gar nicht mitmachen. Es sollen ja nur rund acht bis zehn Hektar der 17 Hektar großen Neuordnungsfläche umgestaltet werden. Aber die Einwender wollen es schriftlich haben, dass sie nicht dabei sein müssen.“ Mündliche Zusagen scheinen ihnen nicht mehr zu reichen. Schmidt sagt aber: „Wir können den Kritikern nichts schriftlich geben. Wir müssen alles erst mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erörtern. Ihn zu übergehen wäre undemokratisch.“ Die Crux ist aber, dass dieser Vorstand erst gewählt werden kann, wenn alle Einwendungen vom Tisch sind. Eine Zwickmühle, die auch Schmidt sieht: „Wir müssen jetzt eine Regelung finden, die die Einwender zufrieden stellt, so dass sie ihre Vorbehalte zurücknehmen.“ Und wenn das nicht klappt? „Dann können die Gegner klagen“, so Schmidt. Gewiss ein teurer Spaß. Dann werde aber nichts aus dem Start der Rebflurbereinigung nach dem kommenden Herbst.

„Geht es vor Gericht, dann verzögert sich alles um mindestens ein Jahr“, unterstreicht Klaus Wingerter aus dem Rechtsreferat im Kornwestheimer Landesamt. Seine Behörde hat sich mit den Widersprüchen zu befassen. Er beschreibt die Theorie des weiteren Vorgehens: „Wohl in den nächsten 14 Tagen machen wir die Termine mit den Einwendern aus. Dann werden wir vor Ort in Schriesheim die Widerspruchs-Verhandlungen mit jedem Einzelnen führen. Danach werden wir sehen, wie die Argumente liegen und wo es Lösungsmöglichkeiten gibt. Wir werden schauen, was an den Kritikpunkten dran ist. Mal sehen, wer wen überzeugt.

Copyright (c) rnz-online

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung