Schriesheim im Bild 2023

22.04.2006

Am 18. Mai wird der Vorstand gewählt

Rebflurbereinigung: Gremium wird Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führen – Einwendungen offenbar vom Tisch

Ein wichtiger Schritt in Richtung Neuordnung der Weinberge am Kuhberg steht bevor.
Von Carsten Blaue

Schriesheim. Ein weiterer großer Schritt in Richtung Rebflurbereinigung steht bevor: Am 18. Mai soll im Haus der Feuerwehr der fünfköpfige Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt werden. Die 14 Einwendungen gegen die Neuordnung der Weinberge am Kuhberg scheinen also vom Tisch zu sein, denn der Vorstand, der künftig die Geschäfte der Gemeinschaft aller betroffenen Grundstückseigentümer im Bereich der Neuordnung führen soll, kann erst gewählt werden, wenn es keine Einwendungen mehr gibt, wie der Leitende Vermessungsdirektor des Sinsheimer Amts für Flurneuordnung, Reinhold Schmidt, erläuterte (siehe RNZ vom 18. März). Für die Behörde des Landratsamts des Rhein-Neckar-Kreises endet mit der Vorstandswahl zugleich die Einleitungsphase der Schriesheimer Rebflurbereinigung.

Bürgermeister Hansjörg Höfer wusste gestern zwar von „zwei noch ungeklärten Fällen“. Aber es sei nach seinen Informationen gewährleistet, dass es zu keiner Gerichtsverhandlung hinsichtlich der Neugestaltung der Weinberge komme. Sprich: Kein Eigentümer hat geklagt.

„Das ist ein Zeichen des Vertrauens in das Verfahren“, so Höfer: „Es sieht ganz danach aus, dass das Interesse an einer einvernehmlichen Lösung auf allen Seiten hoch ist.“ Gerade ältere Weinberg-Eigentümer hätten Angst davor gehabt, „dass ihnen der Grund und Boden weggenommen wird“. Sie hätten auch aus Altersgründen am liebsten auf die Umgestaltung ihrer intakten Weinberge verzichtet. Denn die Hänge müssen erst wieder neu bestockt werden, und bis es erste anständige Erträge gibt, dauert es ein paar Jahre. Höfer zeigte Verständnis für diese Bedenkenträger: „Vor ihrer Haltung habe ich Respekt.“ Natürlich spielten aber auch finanzielle Gründe bei den Gegnern eine Rolle. Viele von ihnen haben eine Menge Geld in ihre Weinberge gesteckt. Sie hatten bis Anfang März Zeit für Widersprüche, mit denen sich das Rechtsreferat im Kornwestheimer Landesamt befasst.

Es führte in den vergangenen Wochen in Schriesheim auch die Widerspruchsverhandlungen mit den Einwendern. Noch im März hatte Klaus Wingerter in der Kornwestheimer Behörde befürchtet, dass sich alles um mindestens ein Jahr verzögert, wenn es vor Gericht ginge. Allerdings sah er auch Chancen, die Gegner zu überzeugen. Offensichtlich kam man sich entgegen. Wie die Einigungen genau aussehen, war aus den Ämtern gestern nicht zu erfahren. Schmidt hatte im März aber angekündigt, dass „viele von den Einwendern bei der Rebflurbereinigung gar nicht mitmachen müssen.“ Zudem wies er darauf hin, dass nur etwa acht bis zehn Hektar der 17 Hektar großen Neuordnungsfläche wirklich umgestaltet werden.

Der jetzt zu wählende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird deren Geschäfte führen. Der Vorsitzende des Vorstands wird die Eigentümer nach innen und außen vertreten und ist direkter Ansprechpartner für die Behörden. Für jedes Vorstandsmitglied muss am 18. Mai zudem ein Stellvertreter gewählt werden. Mindestens ein Vorstandsmitglied und sein Vertreter muss aus dem Kreis derjenigen gewählt werden, die am Flurneuordnungsverfahren nicht beteiligt sind.

Der Vorstand soll das Vertrauen der Teilnehmer genießen. Es liege daher im Interesse aller, sich an der Wahl zu beteiligen, so Schmidt. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer an der Rebflurbereinigung. Jeder von ihnen, der bei der Wahl anwesend ist, hat je eine Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jeden Stellvertreter. Und das auch, wenn er als Eigentümer und zugleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist oder mehrere Teilnehmer vertritt. Auch Bruchteilgemeinschaften oder Gesamthandgemeinschaften – dazu zählen die Erbengemeinschaften – haben jeweils nur eine Stimme. Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenn er kein Teilnehmer des Verfahrens ist. Wahlvorschläge können bis 15. Mai im Sinsheimer Amt für Flurneuordnung, Werderstraße 14, eingereicht werden. Wählbar werden aber auch Personen sein, die nicht auf einem Wahlvorschlag stehen. Ein Satzungsentwurf wird ab 2. Mai im Schriesheimer Rathaus zur Einsicht ausliegen.

Eingeladen zum Wahltermin sind die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Neuordnungsgebiet, sowie aber auch alle Interessierten.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung