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21.09.2007

Klare Vorgaben für das Bauen in zweiter Reihe

Klare Vorgaben für das Bauen in zweiter Reihe

Von Carsten Blaue

In jüngster Zeit gab es zwei nicht ganz unprominente Bauvoranfragen, mit denen sich der Bauausschuss befasste. Eine betraf den Abriss des Hotels "Schwarzer Adler" an der B 3 samt einer Neubebauung mit einem Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss. Bei der anderen ging es um das Anwesen der Jäcks in der Ladenburger Straße. Hier sollten alle Gebäude einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus sowie vier Reihenhäusern weichen. Beide Bauvoranfragen wurden seinerzeit abgelehnt, da sich die geplanten Gebäude nicht in die Umgebung einpassen würden. Ein Bebauungsplan sei nötig. Der "Schwarze Adler" und die Jäck’schen Gebäude liegen im Bereich zwischen B 3, Ladenburger Straße, Dresdener Straße und Kanzelbach. Und für dieses Quartier gibt es eben keinen Bebauungsplan. Also zählt hier bei der baurechtlichen Bewertung die Verträglichkeit für die Umgebung nach Paragraf 34. Das soll sich ändern.

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat am kommenden Mittwoch also vor, zunächst für das Gebiet, das von der B 3, der Ladenburger Straße, dem Kanzelbach und dem Anwesen Jäck begrenzt wird, einen Bebauungsplan aufzustellen. "Ladenburger Straße/B 3" soll er heißen.

"Die Schuppen und Scheunen alter landwirtschaftlicher Betriebe werden hier unten nicht mehr gebraucht", sagte Bürgermeister Hansjörg Höfer beim Termin vor Ort: "Durch einen Bebauungsplan wollen wir die städtebauliche Planung an dieser Stelle in geordnete Bahnen lenken." Die Verwaltung will also klar und baurechtlich einwandfrei regeln, was im Plangebiet gebaut werden darf und was nicht. Zumal es nicht nur auf dem Anwesen der Jäcks Chancen zur Nachverdichtung, also quasi zum Bauen in der zweiten Reihe, gebe, meinte Höfer. "Prinzipiell", betonte er, "ist es ja gut, dass größere Grundstücke besser ausgenutzt und verdichtet werden." Umso wichtiger seien jedoch klare Vorgaben dafür. Höfer hob zudem hervor, dass die Grundstücksbesitzer im vorgeschlagenen Plangebiet weder für den Bebauungsplan noch für die Erschließung etwas bezahlen müssten, wenn sie keine konkreten Pläne fürs Bauen hätten.

Während des Bebauungsplanverfahrens soll das Areal durch den Gemeinderat mit einer Veränderungssperre belegt werden. So will die Verwaltung verhindern, dass in der Zeit, bis der Bebauungsplan fertig ist, baulich etwas entsteht, was gar nicht im Sinne der Planziele ist: "Denn wir müssten genehmigen, was sich nach Paragraf 34 in die Umgebung einfügt", erläuterte Höfer nochmals.

Sollte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans beschließen, so würde Höfer dem Gremium bereits im Oktober Büros vorschlagen, die die Vorbereitung des Bebauungsplans übernehmen könnten. Eigentlich wäre das Sache des Bauamts, aber Höfer sagte: "Die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden, der für uns nicht zu machen ist." Man müsse zum Beispiel mit allen Grundstücksbesitzern Kontakt aufnehmen.

Höfer würde etwa in einem Jahr mit einem Bebauungsplanentwurf rechnen. Ihm schwebt grundsätzlich eine Wohnbebauung für das Plangebiet vor. Dabei sei es eine andere Frage, was direkt zur B 3 hin gebaut würde, bezog sich Höfer auf das "Adler"-Areal. Aber auch hier müsse man die Vorgaben des Bebauungsplans abwarten. Dessen Ausdehnung im Westen bis zur Dresdener Straße könne in einem zweiten Schritt zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Dennoch sollen auch hier die Grundstücksbesitzer befragt werden, ob sie künftig die Absicht haben, in zweiter Reihe zu bauen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung