Schriesheim im Bild 2023

16.11.2007

Götz entscheidet sich nächste Woche

Von Carsten Blaue

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Planung der neuen Mensa am Schulzentrum an den Schriesheimer Architekten Norbert Morast vergeben – gegen die Stimmen von CDU und FDP-Einzelstadtrat Marc Gnädinger (wir berichteten). Die CDU hatte vor einer weiteren Klage durch Prof. Lothar Götz sowie vor den daraus folgenden Kosten gewarnt und auf das Urheberrecht hingewiesen. Denn die Stadt ist vertraglich an Götz gebunden, der das Schulzentrum in den 70er Jahren geplant hat. Wenn daran baulich etwas verändert werden soll, dann nach seinen Plänen.

Auf sein Urheberrecht werde er nicht verzichten, hatte Götz bereits im September gegenüber der RNZ mit Blick auf den Mensa-Bau gesagt (siehe Ausgabe vom 20. September). Bürgermeister Hansjörg Höfer interpretiert die Mensa bekanntlich nicht als Anbau an die Schule, sondern als Neubau. Er sah daher keine Notwendigkeit, Götz im Vorfeld in die Planung der Mensa einzubinden.

Davon ist Götz alles andere als begeistert. Ob er nach den jüngsten Beschlüssen des Gemeinderats nun gegen die Stadt klagen werde oder nicht, könne er erst kommende Woche sagen, so Götz auf RNZ-Anfrage am Dienstag.

Er hat bereits gegen die Stadt prozessiert – und gewonnen. Allerdings ging es dabei um bauliche Veränderungen von öffentlichen Flächen im Bereich der Altstadtsanierung. Auch hier gibt es Verträge zwischen der Stadt und dem Architekten, der von 1963 bis 1993 Ordinarius an der Fakultät für Architektur und Stadtplanung der Universität Stuttgart war. "Und gerade die öffentliche Hand muss Verträge einhalten", so Götz. Einerseits werde von Architekten die Vertragserfüllung "bis zum letzten Komma" verlangt.

Die Kommunen dagegen würden es nicht ganz so genau nehmen, wenn es um ihre Vertragspflichten gehe, bezog er sich auf die Gestaltung des Pflasters und der Beleuchtung in der Entengasse und der Lutherischen Kirchgasse. Hier habe das Schriesheimer Bauamt eigenmächtig agiert. Also klagte Götz, und das Oberlandesgericht gab ihm schließlich Recht. Die Stadt muss Götz die nötigen Unterlagen zukommen lassen, so dass er daraus sein Honorar errechnen kann.

Ums Geld geht es Götz aber gar nicht: "Es geht hier um das Prinzip der Vertragserfüllung. Und darum, dass ich 20 Jahre Arbeit in die Altstadtsanierung investiert habe." Die Umsetzung will er sich nicht aus der Hand nehmen lassen – auch nicht, was den Rest der Heidelberger Straße angeht. Götz’ Planung für die Umgestaltung des oberen Strahlenberger Schulhofs passierte bereits den Gemeinderat.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung