Schriesheim im Bild 2023

18.06.2008

Stadt will Geschäfte der Innenstadt schützen

Von Carsten Blaue

Schriesheim. Der Beschluss des Schriesheimer Einzelhandelskonzepts steht heute auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Grundlage ist ein Gutachten des Regionalplanungsbüros von Dr. Donato Acocella aus Lörrach. Mit ihrem Einzelhandelskonzept will die Stadt das Geschäftsleben in der Innenstadt schützen und klar von Angeboten großflächiger Märkte und Filialisten abgrenzen. Zudem soll das Einzelhandelskonzept die künftige Entwicklung von Handel und Gewerbe räumlich lenken. Dafür sind heute einige Entscheidungen nötig.

Zunächst müssen die Stadträte die Sortimentenliste für das Einzelhandelskonzept verabschieden. Diese Liste teilt sich nach zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Warengruppen. Es geht also darum, bestimmte Angebote außerhalb der Innenstadt auszuschließen.

Mit der Sortimentenliste kann die Stadt zudem die Einzelhandelsentwicklung in künftigen Bebauungsplangebieten lenken. Die Liste muss Teil von Bebauungsplänen sein, die Aussagen zur Begrenzung von Einzelhandel treffen.

Verbindlich und damit wirksam als Steuerungsinstrument wird die Sortimentenliste jedoch erst durch den Beschluss des Gemeinderats. Auch mit den Fraktionssprechern hat die Verwaltung zuvor die "Schriesheimer Sortimentenliste" abgestimmt. Sie wurde zudem abgeglichen mit einer Musterliste des Nachbarschaftsverbands sowie mit den Erhebungsergebnissen von Acocella. Zum Teil wurde sie verändert (siehe "Die ’Sortimentenliste’").

Im zweiten Schritt ist vom Gemeinderat festzulegen, in welchen Bereichen der Innenstadt Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten zugelassen wird. Hier hat die Stadt nach Acocellas Vorschlägen zunächst drei Bereiche erarbeitet. Als "(Einzelhandels-)Innenstadt" soll die Heidelberger Straße zwischen Talstraße und Bahnhofstraße, die Talstraße zwischen Gaulsbrücke und Friedrichstraße sowie ein Teil der Kirchstraße bis zur evangelischen Kirche definiert werden.

"Nahversorgungsbereich ’Bismarckstraße’" nennt die Verwaltung die Bismarckstraße zwischen Kirch- und Römerstraße und die Kirchstraße zwischen Friedrich- und Bismarckstraße. Der "Nahversorgungsbereich ’Altenbach’" soll den Ortskern etwa zwischen Grundschule und Härtweg umfassen. Auch hier ist ein Beschluss des Gemeinderats nötig, wenn dieser Teil des Einzelhandelskonzepts Verbindlichkeit erhalten und die bestehende Geschäftsstruktur schützen soll. Die Bereiche sind exakt bis zum einzelnen Grundstück umrissen. So ist für jedermann sofort ersichtlich, wo zentrenrelevanter Einzelhandel möglich ist – und wo nicht.

Außerhalb dieser Gebiete gilt zunächst die Liste der nicht-zentrenrelevanten Sortimente – es sei denn, dass etwas anderes festgelegt wird für gewerblich geprägte Standorte. Um auch außerhalb des Gewerbegebiets und der definierten Innenstadt- und Nahversorgungsbereiche Standortpolitik betreiben und die räumliche sowie städtebauliche Entwicklung lenken zu können, soll der Gemeinderat fünf so genannte "Festsetzungstypen" bestimmen, die die Handelsstruktur unterschiedlich umreißen. Sie können zum Beispiel neuen Bebauungsplänen (etwa "Schillerstraße / B3" oder "Ladenburger Straße / B3") zugrunde gelegt werden – oder anderen gewerblich geprägten Bereichen der Stadt, wenn hier die Ansiedlung von Einzelhandel geplant ist. Dabei soll jedoch die zentrale Stellung der "(Einzelhandels-)Innenstadt" und der "Nahversorgungsbereiche" nicht gefährdet werden.

Die Stadt folgt mit ihrem Einzelhandelskonzept dem guten Beispiel vieler anderer Kommunen. Sie versteht es nicht als starres Gebilde und schlägt vor, es in fünf bis sieben Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls auf neue Situationen anzupassen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung