Schriesheim im Bild 2023

24.06.2008

Jetzt werden auch die Jäger zu Genossen

Schriesheim. (cab) Laut Bundesjagdgesetz sind Kommunen dazu verpflichtet, Jagdgenossenschaften zu gründen. Mitglieder werden alle Geländeeigentümer, die "jagdbare" Flächen haben. Da in Schriesheim im kommenden Jahr die Neuvergabe der Jagdpachten ansteht, muss vorher die Jagdgenossenschaft gegründet werden, die die Flächen dann an den oder die Jäger vergibt. Die Genossenschaftsgründung solle noch dieses Jahr geschehen, sagte gestern Bürgermeister Hansjörg Höfer auf RNZ-Anfrage. Der Gemeinderat hatte das Thema am Mittwoch nicht öffentlich behandelt.

Innerhalb der Genossenschaft entspreche das Stimmrecht eines Mitglieds der Größe seines Grund und Bodens im Verhältnis zur Gesamtfläche aller Mitglieder. Da die Stadt selbst größte Eigentümerin von Gelände in der Gemarkung sei, das bejagt werden kann, werde sie beziehungsweise der Gemeinderat auch künftig die Jagdpachten vergeben. Und das auch im Auftrag der "privaten Eigentümer", so Höfer. Es ändere sich also eigentlich gar nicht so viel. Zudem stehe es den Eigentümern frei, Mitglied in der Jagdgenossenschaft zu werden. Für die Stadt sei das eher "ein Verwaltungsakt", sagte der Bürgermeister, der ankündigte, dass er Vorsitzender der neuen Jagdgenossenschaft werde.

Schriesheim werde zwar das größte Gelände und daher die meisten Stimmen in der Jagdgenossenschaft haben. Die Genossenschaftsmitglieder könnten aber theoretisch auch einen anderen Vorsitzenden wählen, meinte dagegen der stellvertretende Kreisjägermeister und Leiter des Hegerings I aus Schriesheim, Karl Balmert. Zwar habe die Vergabe der Jagdpachten durch den Gemeinderat in der Vergangenheit immer gut geklappt. Jedoch werde das Verfahren durch die Jagdgenossenschaft grundsätzlich "noch gerechter", da die Genossenschaftler über ihren gemeinsamen Grund und Boden wieder selbst verfügen.

Zunächst seien die Flächen und Eigentümer im sogenannten Jagdkartell erfasst worden. Im Moment gibt es elf Jagdpächter in den beiden Schriesheimer Jagdbezirken sowie im Jagdbezirk Altenbach/Ursenbach. Sie bejagen ihre Flächen aber nicht alleine. Dafür wären sie zu groß. Der Ertrag aus der Verpachtung werde im Verhältnis der Grundstücksflächen auf die Genossenschaftsmitglieder umgelegt, so Balmert.


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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung