Schriesheim im Bild 2023

26.11.2010

Der Einkauf zum Verschenken

Von Carsten Blaue

Schriesheim. Pünktlich zum Beginn des Weihnachtsgeschäfts am morgigen Samstag kommt er in die teilnehmenden Betriebe in der Schriesheimer Innenstadt: der neue Einkaufs-Geschenkgutschein "Schriesemer Strahler" im Wert von zehn Euro. Die Startauflage der neuen Shopping-Währung der Stadt liegt bei 2500 Stück. Jedes Jahr wird eine neue Serie des "Schriesemer Strahlers" aufgelegt. Der Gutschein ist gut drei Jahre gültig und kann in allen beteiligten Betrieben gekauft und eingelöst werden.

Im Juli stellten die Wirtschaftsförderung der Stadt und der Bund der Selbstständigen (BDS) als Initiatoren dieser Maßnahme zur Kaufkraftbindung ihre Idee erstmals vor. Einige Geschäftsleute waren spontan begeistert. Der BDS legte jedem seiner rund 170 Mitgliedsbetriebe nahe, am "Schriesemer Strahler" zu partizipieren. Am Ende sind es nun genau 34 Geschäfte, Gastronomen und Dienstleister, die mitmachen. Die Liste der Teilnehmer liest sich wie ein guter Querschnitt des Schriesheimer Geschäftslebens (siehe Kasten). Vom Bäcker und Installationsbetrieb über Bekleidungsgeschäfte bis hin zu Apothekern und Gastronomen ist alles vertreten. Die Betriebe haben jeweils 100 Euro für die Einführung des Gutscheins bezahlt, einmalig 25 Euro für den Start der Aktion sowie 75 Euro als Beteiligungsbetrag an der ersten Gutscheinserie. Die Bearbeitungsgebühr für jeden eingereichten Gutschein beträgt fünf Prozent. Die Buchführung zur Verrechnung der Gutscheine übernimmt Sebastian Cuny für die Stadt. Der Gesellschafter der PR-Agentur image³ ist auch der Schöpfer des "Schriesemer Strahlers".

Dieser kam zu seinem Namen durch einen Ideenwettbewerb, den Stadt und BDS bereits anlässlich des Straßenfestes ausgelobt hatten. Auch danach waren noch Vorschläge möglich. Eine Jury hatte danach aus 108 eingereichten Benennungen die Qual der Wahl.

Mit dem "Schriesemer Strahler" soll die Attraktivität des Einzelhandelsstandorts erhöht und die Geschäftswelt gestärkt werden. Bürgermeister Hansjörg Höfer sah schon im Juli die Chance, die Einkaufsmöglichkeiten der Stadt durch den Gutschein als Einheit zu präsentieren. Dieser funktioniert denkbar einfach. Sollte der Einkaufswert beim Einlösen geringer sein als der Gutscheinwert, so wird der Restbetrag auf dem "Schriesemer Strahler" handschriftlich vermerkt. Dieser Betrag kann nur in dem Geschäft geltend gemacht werden, in dem der Gutschein zum Bezahlen vorgelegt wurde. Das ist in Zeiten von Chip-Karten vielleicht nicht der letzte technische Schrei, wird aber seinen Zweck für einen Einzelhandelsstandort von der Größe Schriesheims voll und ganz erfüllen.

Info: BDS und Stadt informieren am Samstag, 27. November, ab 9 Uhr vor dem Alten Rathaus an einem Stand über den "Schriesemer Strahler".

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung