Schriesheim im Bild 2023

15.04.2011

Auch die Bürger können profitieren und Altenbach stärken

Von Carsten Blaue

Schriesheim-Altenbach. Das Land fördert Altenbachs innerörtliche Entwicklung und Infrastruktur als Ort zum Wohnen und Arbeiten im Rahmen des "Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum" (ELR). Damit sollen auch Bürger im Ort gehalten werden, die sonst vielleicht in größere Städte ziehen würden. Von ELR-Zuschüssen wird die Stadt etwa bei der Neugestaltung der Ortsmitte profitieren. Doch auch private Investoren können auf Unterstützung aus Stuttgart hoffen. Was gefördert wird und die Bedingungen erläuterte gestern Abend in der bestens besuchten Verwaltungsstelle Helge Spieth von der Stuttgarter STEG Stadtentwicklung GmbH, die das ELRProjekt in Altenbach betreut.

Spieth nannte vier Förderschwerpunkte, drei davon waren für Bürger als Investoren relevant: "Arbeiten", "Grundversorgung" und "Wohnen". So unterstützt das ELR neuen Wohnraum, etwa durch Umnutzung von Leerständen, die Schließung von Baulücken im Ort oder die Modernisierung von Häusern mit erheblichem Sanierungsbedarf.

Der Regelfördersatz liegt bei 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Maximal beträgt die Förderung 40 000 Euro pro Wohneinheit bei Umnutzungen und 20 000 Euro für geschlossene Baulücken oder Modernisierungen. Das Projektmussaber einen Mindestzuschussvon 5000 Euro hergeben, was einer Antragssumme in Höhe von 16 700 Euro netto entspricht. ELR-Mittel auf die Mehrwertsteuer gibt es nicht. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Vorrangig werden Umnutzungen und Wohnprojekte in umweltfreundlicher und ökologisch ausgerichteter Bauweise gefördert. Unterstützung erfahren zudem nur familiengerechte, zeitgemäße Wohneinheiten von mindestens 70 Quadratmetern Wohnfläche und drei Zimmern. Bei Modernisierungen muss der Sanierungsbedarf groß sein. So wird etwa auch der alten- und behindertengerechte Ausbau von Bädern bedacht oder die Erneuerung von Installationen.

Beim Förderschwerpunkt "Grundversorgung" geht es um die Unterstützung von Einzelhandel und Gastronomie im Ort. Hier gibt es aus dem ELR für Umnutzung, Neu- und Umbau höchstens 200 000 Euro pro Maßnahme. Regelfördersatz sind 20 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen.

Arbeitsplätze schaffen und sichern in kleinen und mittleren Unternehmen unter 100 Mitarbeitern: Das sind Ziele des Förderschwerpunktes "Arbeiten". Betriebsverlagerungen, die neue Nutzung einer Brache oder die Umnutzung bestehender Gebäude fördert das ELR mit 15 Prozent Regelsatz, höchstens aber 200 000 Euro. Den gleichen Maximalbetrag gibt es für Neuansiedlungen, Betriebserweiterungen oder einen neuen Gewerbehof. Hier entspricht die Zuschusssumme allerdings zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wie beim "Wohnen" bezieht auch der Förderschwerpunkt "Arbeiten" den Grunderwerb oder Abrissarbeiten in die maximale finanzielle Unterstützung mit ein.

Spieth fasste die Fördervoraussetzungen für einen Privatier zusammen: In Sachen "Wohnen" muss sich das Haus in historischer Ortslage befinden und ist in der Regel vor 1945 gebaut. Vorhaben und Gestaltung müssen wirtschaftlich vertretbar und mit der STEG sowie mit der Stadt abgestimmt sein. Zudem müssen die gültigen Bauvorschriften eingehalten werden. Antragsberechtigt sind in der Regel die Gebäudeeigentümer.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die vor dem Förderbescheid in Angriff genommen wurden oder anders ausgeführt werden als im Antrag angegeben. Auch Gewerke, die eine Mindestförderung in Höhe von 5000 Euro nicht hergeben, werden nicht unterstützt. Mietwohnungen in reinen Neubauten kommen ebenfalls nicht zum Zug. Das ELR in Altenbach wird bis zum Jahr 2015 laufen. Die Anträge sind jährlich bis Ende Oktober einzureichen.

Bis zur Bewilligung kann es sechs Monate dauern.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung