Schriesheim im Bild 2023

29.04.2015

In Schriesheim regt sich Widerstand gegen die Flüchtlingsunterkunft

In Schriesheim regt sich Widerstand gegen die Flüchtlingsunterkunft

In einer ehemaligen Lagerhalle mit Werkstatt auf diesem Betriebsgelände in der Carl-Benz-Straße 23 soll eine Erstunterkunft für Flüchtlinge entstehen. Bürgermeister Höfer nahm das Thema am Montag von der Tagesordnung des Bauausschusses. Foto: Dorn
In einer ehemaligen Lagerhalle mit Werkstatt auf diesem Betriebsgelände in der Carl-Benz-Straße 23 soll eine Erstunterkunft für Flüchtlinge entstehen. Bürgermeister Höfer nahm das Thema am Montag von der Tagesordnung des Bauausschusses.

Schriesheim. (cab) Das brisanteste Thema nahm Bürgermeister Hansjörg Höfer gleich zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) von der Tagesordnung: die Nutzungsänderung einer ehemaligen Lagerhalle samt Werkstatt eines Gewerbebetriebs in der Carl-Benz-Straße 23 in eine Flüchtlingsunterkunft, die an den Rhein-Neckar-Kreis vermietet werden soll. "Die Unterlagen sind nicht vollständig eingegangen", sagte Höfer. Auf Anfrage der RNZ präzisierte er gestern, dass nötige Stellplätze noch nicht nachgewiesen seien. Daher die Vertagung bis zur Mai-Sitzung. Höfer möchte die Zeit aber auch dafür nutzen, um die Nachbarn in der Carl-Benz-Straße zu informieren und mit ihnen das Gespräch zu suchen. Denn im Gewerbegebiet regt sich Widerstand gegen die Flüchtlingsunterkunft.

Ein Nachbar vor Ort monierte gegenüber der RNZ, aus der Zeitung von den Plänen erfahren zu haben. Noch am Montag - im Vorfeld der ATU-Sitzung - sprach er mit Wirtschaftsförderer Torsten Filsinger. Der RNZ sagte der Anlieger: "Eine Flüchtlingsunterkunft gehört einfach nicht in ein Gewerbegebiet. Wo sollen die Menschen hier denn hingehen?". Außerdem sei es in der Umgebung durch den alltäglichen Arbeitslärm der Betriebe doch viel zu laut.

Seit November sind Unterkünfte für Flüchtlinge in Gewerbegebieten zwar baurechtlich zulässig, um die Unterbringung zu erleichtern. Im Bebauungsplan "Gewerbegebiet östlich der B 3, 2. Änderung" sind "Anlagen für soziale Zwecke" allerdings ausgeschlossen. Also müsste der ATU hier über eine Befreiung eine Ausnahme machen - wie es das Gremium schon bei der Kinderkrippe "Tausendfüßler" gemacht hat. Jedoch hatte die Verwaltung in Bezug auf die Flüchtlingsunterkunft eine zeitliche Befristung von zehn Jahren vorgeschlagen. Darauf wies Höfer gestern nochmals hin.

Filsinger erinnerte daran, dass Schriesheim über relativ wenige freie Gewerbeflächen verfüge. Daher sei es generell gut, wenn Leerstände durch neue Gewerbe genutzt würden: "Aber das ist ausschließlich die Position aus Sicht der Wirtschaftsförderung. Im konkreten Fall stehen wir hier natürlich in einem Spannungsfeld. Denn die Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind, müssen sicher unterkommen."

Höfer wies ebenfalls auf die Probleme des Landratsamts hin: "Der Rhein-Neckar-Kreis ist in der Situation, dass er dringend Unterkünfte sucht." Dass dafür Hallen beschlagnahmt werden müssten, wolle ja keiner. Daher müsse der Kreis diesen Weg gehen und auch Objekte in Gewerbegebieten suchen.

Kreissprecherin Silke Hartmann erläuterte auf Anfrage dazu: "Da die Flüchtlingsströme nicht abreißen und dem Rhein-Neckar-Kreis als untere Flüchtlingsaufnahmebehörde nach wie vor rund 200 Flüchtlinge monatlich zur Erstunterbringung von der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe zugewiesen werden, sind wir weiterhin auf der Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für diese Menschen im Rhein-Neckar-Kreis. Daher werden wir auch an dem Objekt im Gewerbegebiet Schriesheim festhalten." Der Kreis warte jetzt die Entscheidung der Gremien der Stadt Schriesheim ab.

Copyright (c) rnz-online

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung