Schriesheim im Bild 2023

22.05.2015

Zieren bald Solaranlagen die Dächer in Schriesheims Altstadt?

Der Schriesheimer Ausschuss für Technik und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat, Solaranlagen in der Altstadt grundsätzlich zuzulassen.

Von Stephanie Kuntermann

Schriesheim. Stören Solaranlagen auf den Altstadt-Dächern das Erscheinungsbild Schriesheims? Es war dieser Punkt, auf den sich die Diskussion im Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) zuspitzte und zwei unvereinbare Meinungen offenbarte.

Anlass war eine geplante Änderung der Altstadtsatzung, die dem Gemeinderat als Empfehlung vorgelegt werden soll. Die wichtigsten und zum Großteil unstrittigen Punkte stellte Ulrich Villinger vom Planungsbüro Piske aus Ludwigshafen vor. Dachflächenfenster sollen erlaubt sein, wenn eine Belichtung anders nicht möglich ist; der bisher festgelegte Vorrang von dreieckigen Dachgauben entfällt; Klimageräte dürfen angebaut werden, sofern sie "eingehaust" sind; Werbeschilder im Erdgeschoss und unterhalb von Fenstern im ersten Stock sowie "Ausleger" sind unter bestimmten Voraussetzungen erfüllt. Was die Solaranlagen angeht, sollte sich nach dem Willen der Planer nichts ändern: Nach der aktuell geltenden Satzung sind sie grundsätzlich unzulässig, der ATU machte bisher in Einzelfällen allerdings Ausnahmen, wenn die Anlagen von der Strahlenburg aus nicht sichtbar waren. Photovoltaik-Anlagen sollen nach wie vor nicht erlaubt sein.

"Wir sind stolz auf jede Anlage in der Altstadt, gerade auch, wenn man sie von der Burg aus sehen kann", konterte Grünen-Fraktionssprecher Christian Wolf. Die künftige Satzung müsse sich den neuen Anforderungen stellen und Solaranlagen grundsätzlich zulassen, forderte er. Dieser Meinung war auch Marco Ginal (SPD): "Solaranlagen sollte man heute keinem mehr verwehren." Er wäre auch dafür gewesen, Photovoltaik in dem Gebiet zu gestatten, sah aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse davon ab.

Ganz anders sah Michael Mittelstädt (CDU) die Sache, und das im Wortsinne: "Je weniger Solaranlagen ich von oben aus sehen muss, desto besser. Da geht das Stadtbild vor der Förderung erneuerbarer Energien." Hans Beckenbach sprach sich für die Freien Wähler ebenfalls für ein grundsätzliches Verbot aus, was in der Abstimmung zu einem Patt führte: Höfer, CDU und Freie Wähler votierten für das Solaranlagen-Verbot, Grüne und SPD dagegen: Der Verwaltungsantrag fand damit keine Mehrheit, weshalb das Gremium dem Gemeinderat die grundsätzliche Zulassung der Anlagen empfiehlt. Und noch ein weiterer Vorschlag stieß nicht auf Gegenliebe im Ausschuss: Danach sollten die Strahlenberger Grundschule mit der Turnhalle sowie der Zehntkeller von den Festsetzungen der Altstadtsatzung ausgenommen sein.

"Denn das wird alles ohnehin so gestaltet, wie Sie das wollen", warb Höfer beim Ausschuss für diese Regel und verwies zudem auf die Sondernutzungen der öffentlichen Gebäude. "Das ist ein schlechtes Signal nach außen", fand aber Wolf und war sich darin einig mit Mittelstädt, der erklärte: "Auch die Stadt muss sich an solche Festsetzungen halten." Städtische Gebäude sollten Teil der Satzung sein, nickte auch Beckenbach, während einzig Karl Reidinger (CDU) mit Höfer einig war: "Bei den öffentlichen Gebäuden entscheidet ja ohnehin der Ausschuss."

Gegen ihre Stimmen wurde beschlossen, dass auch die öffentlichen Gebäude Teil der Satzung sein sollen. Auch dieses Votum wird als Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, der am Ende das letzte Wort hat.

Eher am Rande, abseits der Debatten, handelte die Beschlussvorlage noch ein weiteres Thema ab: Dem Gemeinderat soll empfohlen werden, den Aufstellungsbeschluss für die Festlegung von "örtlichen Bauvorschriften für den Innenstadtbereich über die B 3 hinaus" zu fassen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung