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21.07.2015

Branich-Diskussion in Schriesheim: "Zweite Zufahrt noch heute rechtsverbindlich"

Arbeitskreis der Laubelt-Befürworter wirft Gegnern "falsche Behauptungen" und Stimmungsmache vor

Schriesheim. (cab) In einer ausführlichen Stellungnahme reagiert der Arbeitskreis (AK) "Freunde Zweite Zufahrt Branich", eine Gruppe innerhalb der Branich Interessengemeinschaft, auf den Flyer der Zufahrtsgegner von der IG Laubelt. Diese würden "mit absolut falschen Behauptungen emotional-politisch Stimmung" machen, kritisiert der AK schon in seinem Anschreiben an die RNZ.

In der "Gegendarstellung" selbst erinnert der Arbeitskreis daran, dass bei der ersten Vorstellung des Bebauungsplans "Branich" im August 1964 die zweite Zufahrt angeführt werde. Bis zum Beschluss des Bebauungsplans im Mai 1968 sei die zweite Zufahrt nie in Frage gestellt worden: "Damit ist diese noch heute rechtsverbindlich", so die Unterzeichner, und müsse "notfalls unter Einschaltung übergeordneter Stellen" realisiert werden. Dass der Branich eines der größten, "wenn nicht sogar das größte" Bebauungsplangebiet der Stadt sei, sehen die "Freunde der zweiten Abfahrt" als eine zusätzliche Voraussetzung für "mindestens eine weitere Straße zur Erschließung". Eine neue Straße durch den Laubelt solle aber gar nicht gebaut werden, so der AK. Denn die vorhandene Trasse sei laut Machbarkeitsstudie in "relativ sehr gutem Zustand". Ihre Breite reiche für die "vorgesehene eingeschränkte Nutzung" voll aus. Sie müsse nur am Rand von Bewuchs frei geschnitten werden. Zudem sei die Fahrbahn hangseits von "Erdmassen und Geröll" zu befreien. Der Straßenbelag an der Friedhofsabfahrt sei darüber hinaus im oberen Bereich zu erneuern. "Bei dieser Gelegenheit" müsse das Gefälle ausgeglichen werden. Eine Verbreiterung dieser Abfahrt in Richtung Tal sei nicht nötig, wenn sie als Einbahnstraße ausgewiesen wäre, so der Vorschlag der Zufahrtsfreunde. Daraus ergebe sich dann eine Einbahnstraßenregelung für Aufwärtsfahrende über die Odenwaldstraße. Für Anliegerbereiche halbiere sich dadurch die "vermeintliche Verkehrsbelastung".

Zudem sei so mit Baukosten lediglich im Bereich zwischen 45.000 und 55.000 Euro zu rechnen. Die bei der Bürgerinfo im Februar genannten 270.000 bis 300.000 Euro seien "offensichtlich nach oben manipuliert", so der Arbeitskreis, der auch die Angaben der IG Laubelt zu den Verkehrszählungen hinterfragt.

Von der Stadt seien in der Branichstraße im Schnitt 1060 Verkehrsbewegungen ermittelt worden, am Laubelt zwischen 130 und 140. Die von der IG Laubelt verwendete Zahl von 1000 Verkehrsbewegungen pro Tag über den Laubelt sei daher "absolut unrealistisch", so der Arbeitskreis, weil das 80 Prozent des gesamten Branich-Verkehrs entspräche.

Die Befürworter bemängeln zudem, dass die Gegner nicht an die Anwohner der Talstraße gedacht hätten. Diese müssten derzeit täglich mit 14.000 Verkehrsbewegungen leben und wären sicher froh, wenn die Branichbewohner eine zweite Abfahrt nutzen könnten. Für den Arbeitskreis greift auch der Verweis auf den Branichtunnel nicht. Dieser sei für die Branichbewohner "kaum von Interesse", weil diese für Einkäufe, zur Schule, zu Ärzten oder Veranstaltungen weiterhin über die Talstraße fahren würden - zumal die Route über den Tunnel zwei Kilometer länger sei.

Schließlich widmen sich die Unterzeichner dem Schutz der Fußgänger und Radfahrer im Laubelt. Ihrer Sicherheit könnte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 oder 20 Stundenkilometer dienen, zudem eine Begrenzung der Fahrzeugbreite auf 2,20 Meter und des Fahrzeuggewichts auf 2,5 Tonnen. Ferner könnten Bodenschwellen dort installiert werden, wo der Laubelt zum Schnellfahren verleitet. Außerdem könnte ein 80 Zentimeter breiter Fußgängerbereich markiert werden. Die Stellungnahme des AK endet mit einem Verweis auf die Unterzeichner der Petition der IG Laubelt: "Die Bürger sollten sich nun überlegen, ob sie mit ihrer Unterschrift für eine Schließung der zweiten Zufahrt begründet oder unter ’falschen Voraussetzungen’ handelten."

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung