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22.07.2016

Schriesheim will Aufwandsentschädigung für Stadträte erhöhen

Im Zuge von Satzungsänderungen sollen auch die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadträte angepasst werden

Schriesheim. (cab) Hauptamtsleiter Edwin Schmitt sieht in den neuen Regelungen eine Stärkung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Stadträte, die künftig auch höhere Aufwandsentschädigungen bekommen sollen. Zudem können Bürger auf mehr Informationen vonseiten der Stadt zu kommunalpolitischen Beschlüssen hoffen. Und auch die Befugnis des Bürgermeisters wird gestärkt. Da die reformierte Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg im Oktober in Kraft tritt, soll der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzungen (17 Uhr, Großer Sitzungssaal des Rathauses) über Anpassungen der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung, der Satzung über die Entschädigung der Stadträte sowie der Richtlinien für das Mitteilungsblatt entscheiden. Die Kernpunkte:

Erstattung für die Pflege und Betreuung von Angehörigen: Sollten Stadträten oder anderen Personen, die für die Stadt ehrenamtlich tätig sind, während der Ausübung ihres Amts Kosten für die Betreuung ihrer Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen entstehen, so bekommen sie das Geld erstattet - und zwar 8,85 Euro je angefangener Stunde.

Mehr Geld für Stadt- und Ortschaftsräte: Die Aufwandsentschädigungen für Stadt- und Ortschaftsratsmitglieder werden erhöht. Der monatliche Grundbetrag steigt von 90 auf 120 Euro. Neu sind zudem 25 Euro je Sitzung für jeden Stadtrat. Diesen Betrag bekamen bislang nur Fraktionssprecher. Ihr Sitzungsgeld steigt dafür auf jeweils 35 Euro. Diese Summe entspricht dem Monatsentgelt für Ortschaftsräte. Laut Schmitt wurden die Entschädigungen seit 1995 nicht mehr angepasst. Dabei sei die Arbeit der Stadträte viel umfangreicher geworden. Außerdem sei mit der Anhebung ein Zeichen der "Wertschätzung" verbunden, betonte Bürgermeister Hansjörg Höfer.

Rechtliche Verankerung der Fraktionen: Erstmals werden die Gemeinderatsfraktionen in der Gemeindeordnung rechtlich verankert. Demnach stehen ihnen Mittel aus dem städtischen Haushalt für ihre Fraktionsarbeit zu. Den Betrag kläre man jährlich in den Haushaltsberatungen, so Schmitt. Von einer Staffelung nach Fraktionsstärke sei auszugehen. Ausgenommen sind Einzelstadträte wie Wolfgang Renkenberger (FDP).

Fraktionen im Mitteilungsblatt: Die Fraktionen bekommen künftig Platz im Amtsblatt der Stadt - unabhängig von den Parteien. Die Fraktionen haben hier die Möglichkeit und das Recht, sich zu Angelegenheiten der Stadt zu äußern. Einzelstadträte bleiben auch hier außen vor. In Schriesheim muss eine Fraktion aus mindestens drei Stadträten bestehen.

Informationen im Internet: Die Stadt veröffentlicht die Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen auf ihrer Internetpräsenz und gibt hier auch innerhalb einer Woche nach der Sitzung die öffentlich gefassten Beschlüsse bekannt.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Die Gemeindeordnung regelt künftig in Paragraf 41 a die kommunalpolitische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Schriesheim hat die Satzung seines Jugendgemeinderats schon im Februar entsprechend geändert.

Zuständigkeit des Bürgermeisters: Dieser darf künftig über die Verwendung von Mitteln nach dem Haushaltsplan in Höhe von bis zu 50 000 Euro (zuvor bis 30 000 Euro) entscheiden - etwa für Gebäudeunterhalt oder die Vergabe von Leistungen und Lieferungen im Hoch- und Tiefbau. Unter anderem darf er auch über- oder außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 15 000 Euro im Einzelfall zustimmen. "Das beschleunigt Verwaltungsabläufe", so Schmitt.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung