Schriesheim im Bild 2023

19.04.2017

Erbrecht - Im alten Rom stecken geblieben

Erbrecht - Im alten Rom stecken geblieben

IG Branich lud zu Infoveranstaltung über Erbrecht ein - Testamente notariell beglaubigen lassen

Markus Stephani (vorne) erläuterte mit seinem Anwaltskollegen Lutz Liebenau Fachbegriffe rund ums Thema Erbrecht. Foto: Dorn

Schriesheim. (kaz) Manches Erbe ist durch Erbschaftsstreitigkeiten schon nahezu aufgebraucht worden, einziger Gewinner ist irgendeine Kanzlei. Das wissen die Rechtsanwälte Lutz Liebenau und Markus Stephani aus Schriesheim nur zu gut. Auf Einladung der IG Branich informierten sie bei einer rund zweistündigen Veranstaltung im Restaurant "Neues Ludwigstal" zusammen mit Steuerberater Rainer Bäcker aus Mannheim über das, was Hinterbliebene über Erbfolge und Testament, die Miterbengemeinschaft und über steuerliche Aspekte unter Berücksichtigung des neuen Erbschaftssteuerreformgesetzes wissen sollten.

"Es ist eine schwierige Materie, weil sie mit der eigenen Endlichkeit zu tun hat", so Stephani über das Erbrecht, das es nicht in der europäischen Variante gebe. Demnach gelten die Landesgesetzte, was es nicht leichter macht, wenn der deutsche "Erblasser" im Ausland lebte. Ob man ein Erbe annimmt oder ausschlägt, muss man in Deutschland innerhalb von sechs Wochen entscheiden. Das ist eine vergleichsweise kurze Frist, wenn man die Lebensumstände des Verstorbenen im Nachhinein erkunden muss.

Doch wer will statt eines stattlichen Vermögens schon einen Berg Schulden erben? Für die Recherche im Ausland werden statt der sechs Wochen schon mal sechs Monate gewährt. Doch auch das sollte rechtzeitig abgeklärt sein.

Wenn ein Testament hinterlassen wurde, ist stets das mit dem jüngeren Datum gültig, hieß es in der Veranstaltung. Ebenso, dass in einem Testament oder einem Vermächtnis durchaus Bedingungen an erbberechtigte Hinterbliebene gestellt werden können. Von einer "Erbengemeinschaft" sei übrigens immer die Rede, wenn es keinen Alleinerben gebe.

Und was ist, wenn es keine Hinterbliebenen gibt? Dann ist es ratsam, das Erbe wohltätigen Zwecken zuzuführen, ehe sich der Fiskus des Geldes bemächtigt. Eine Alternative wäre, eine Stiftung ins Leben zu rufen. Das mache wegen der zu erwirtschaftenden Zinsen allerdings erst ab einem Stiftungskapital von etwa 400.000 Euro Sinn.

"Seit im alten Rom das Erbrecht erfunden wurde, haben wir nicht besonders viele Fortschritte gemacht", hatte Liebenau zu Beginn seines Vortrags gesagt. Er erläuterte Fachbegriffe, nach denen es zum Beispiel Nachlassvermögen "zur gesamten Hand" gibt, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt. Seiner Erfahrung nach gehen Erbstreitigkeiten mitunter bis in die letzte Instanz vor den Bundesgerichtshof.

Deshalb könne Liebenau allen, die ihr Testament verfassen, nur empfehlen, es notariell beglaubigen zu lassen und danach keine handschriftlichen Änderungen mehr vorzunehmen. "Sonst wird der letzte Wille gar nicht oder nur zum Teil verwirklicht", sagte er.

Zwischen den Vorträgen war Zeit genug, Fragen zu stellen. Außerdem war das Publikum aufgefordert, einen Fragebogen zur Veranstaltung auszufüllen. Das war den Referenten wichtig, um eine Rückmeldung zu bekommen, ob sie sie das nicht leichte Thema so vermittelt haben, dass es verständlich war. Zum Nachlesen gab es für alle Besucher dann noch eine Mappe mit den Vorträgen in gedruckter Form und Informationen über die Kanzleien. Über Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz informierte Rainer Bäcker. Er ist Kooperationspartner der Rechtsanwaltskanzlei Liebenau/Stephani.

Copyright (c) rnz-online

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung