Schriesheim im Bild 2023

01.09.2017

Nothaltebuchten in Saukopf- und Branichtunnel lösen Alarm aus

Immer wieder werden die Nothaltebuchten in den beiden Tunneln zweckentfremdet. Dann muss die Leitstelle aktiv werden.

Weinheim/Schriesheim. (sha) Leere Batterie, platter Reifen, Fehler in der Elektronik: Eine Panne im Tunnel ist für jeden Autofahrer ein Albtraum "Durch die beengten Platzverhältnisse und die Dunkelheit droht größere Gefahr als auf anderen Straßen", weiß Benjamin May, zuständiger Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen im Straßenbauamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. Im Tunnel stehen den Verkehrsteilnehmern deshalb sogenannte Nothalte- und Pannenbuchten zur Verfügung, um sich und das Fahrzeug in Sicherheit zu bringen.

Doch damit gibt es jetzt in den vom Kreis betreuten Saukopftunnel und Branichtunnel offenbar Probleme: "Den Mitarbeitern des Straßenbauamts fällt seit Längerem auf, dass diese Nothalte- und Pannenbuchten häufig zweckentfremdet werden", weist May auf eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer hin. Der Experte betont ausdrücklich, dass Nothalte- oder Pannenbuchten stets für Fahrer freigehalten werden müssen, die ihr Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines anderen Notfalls so schnell wie möglich aus dem Verkehr ziehen müssen, um andere Autofahrer nicht unnötig zu gefährden.

"Diesen wichtigen Zweck scheinen jedoch viele Autofahrer noch nicht ganz verinnerlicht zu haben, denn immer wieder wird die Nothaltebucht genutzt, um sich beispielsweise eine Pause zu gönnen oder um Telefonate zu führen", ärgert sich May. Man müsse sich aber darüber im Klaren sein, dass ein Anfahren der Nothaltebuchten Alarme bei der Integrierten Leitstelle in Ladenburg und dem technischen Tunnelüberwachungspersonal beim Straßenbauamt auslöse. Beide Institutionen müssten dann unverzüglich tätig werden. Von der Leitstelle müsse die Sachlage geklärt werden, das Betriebspersonal müsse den "blinden Alarm" quittieren, damit der Tunnel im Normalbetrieb weiterlaufen kann.

Und wie verhält man sich im Notfall richtig? Warnblinker an, Nothaltebucht ansteuern und nach dem Anhalten den Motor ausschalten, erläutert May. Mit übergestreifter Warnweste sollte der Fahrer danach das Warndreieck aufstellen und die SOS-Systeme des Tunnels nutzen. Denn durch sie lasse sich automatisch die Position des Hilfesuchenden erkennen. Wie bei einer normalen Panne gelte: Die Insassen bleiben nicht im Auto, sondern bringen sich etwa in der Nothaltebucht in Sicherheit. "Gerade aus diesem Grund ist es so wichtig, dass die Pannenbuchten nicht zweckentfremdet belegt sind", betont May. Weiter sollte der Zündschlüssel für den Pannendienst stecken bleiben.

Nothaltebuchten werden im Tunnel übrigens durch das Verkehrszeichen 328 gekennzeichnet. Die ungerechtfertigte Nutzung könne auch mit einem Bußgeld bestraft werden, sagt May. Das Halten in einer Pannenbucht sei mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro verbunden. Wer sogar noch einen Schritt weiter gehe und sein Fahrzeug kurzerhand in einer solchen Bucht parke, müsse mit 25 Euro rechnen. "Punkte in Flensburg drohen dem Autofahrer zwar keine", so May, "jeder sollte sich jedoch vor Augen halten, wie fatal und gefährlich die Konsequenzen sein können, wenn die Pannenbucht in einem wirklichen Notfall angefahren werden soll, dies aber aufgrund eines parkenden Fahrzeugs nicht möglich ist".

Und noch eine Unart ärgert Benjamin May: "Viele Autofahrer wenden trotz doppelt durchgezogener Fahrbahnmarkierung vor der Einfahrt in den Branich- oder Saukopftunnel ihr Fahrzeug." Der dort zur Verfügung stehende Platz diene den Rettungskräften bei Tunneleinsätzen als Aufstellfläche. "Ein Wenden im Tunnel und im unmittelbaren Tunnelumfeld ist durch die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten und wird durch die durchgezogene Fahrbahnmarkierung auch deutlich kenntlich gemacht", erläutert May. "Bringen Sie andere und sich nicht durch solche Aktionen in Gefahr", appelliert er an die Autofahrer.

Info: Weitere Informationen zu den Straßentunneln im Rhein-Neckar-Kreis und zum Verhalten im Tunnel gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/strassentunnel.

Unverantwortlich: Ein Autofahrer macht in einer Nothaltebucht im Branichtunnel eine Pause. Dies ist verboten - dieser Abschnitt ist Fahrzeugen vorbehalten, die beispielsweise eine Panne haben. Fotos: Dorn

Copyright (c) rnz-online

Nothaltebuchten in Saukopf- und Branichtunnel lösen Alarm aus-2

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung