Schriesheim im Bild 2023

15.12.2017

Massiver Bau in Schriesheim: Ausnahmen wurden zur Regel

Ausschuss für Technik und Umwelt genehmigte sechs Befreiungen für ein Mehrfamilienhaus - Kritik der Grünen

Schriesheim. (kaz) Um Neubauten - von Mehrfamilienhäusern bis zum überdachten Abstellplatz - ging es bei der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) am Montag im kleinen Sitzungssaal. Die meisten Beschlüsse dazu wurden einstimmig gefällt. Einmal enthielten sich die Grünen allerdings der Stimme. "Damit wollen wir ein Zeichen setzen, das wir es nicht gutheißen, wenn die Bauherren bei ihren Anträgen von vornherein mit allen denkbaren Ausnahmegenehmigungen kalkulieren", lautete die Begründung von deren Fraktionschef Christian Wolf.

Der betreffende Bauherr, der "In den Fensenbäumen" ein Mehrfamilienhaus errichten will, hat gleich sechs "Befreiungen" beantragt. Demnach will er die Baugrenze in allen Himmelsrichtungen durch Balkone und Erker bis zu 1,50 Meter überschreiten und die Ein- und Ausfahrt der geplanten Tiefgarage von Norden nach Süden verlegen.

In der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt es, die Überschreitung der Baugrenze mit untergeordneten Bauteilen seien bisher mit bis zu zwei Metern zugelassen worden.

Für die Tiefgaragen-Zufahrt sehe der Bebauungsplan zwar den nördlichen Bereich vor, der reiche jedoch nicht für die vorgeschriebenen zwei Meter Abstand. Dass das Mehrfamilienhaus ein massiver Bau werden wird, nehmen nun aber doch alle Ausschussmitglieder in Kauf.

Man schrieb das Jahr 1969, als der damalige Grundstücksbesitzer in der Ladenburger Straße 9 a ein Nebengebäude aufstockte, es mit einem Pultdach statt wie vorgeschrieben einem Satteldach versah und dort eine Wohnung einrichtete. Dies alles geschah ohne Baugenehmigung. Die will man dem neuen Eigentümer, der davon nichts wusste, nun nachträglich ausstellen. "Es kann ja kein Mensch verlangen, dass der Nebenbau nach fast 50 Jahren wieder abgerissen wird", sagt Wolf dazu.

Konsequent blieb das Gremium bei dem Antrag eines Anwohners in Altenbach, auf seinem Grundstück einen überdachten Abstellplatz zu errichten, der doppelt so groß geworden wäre wie erlaubt: fast 40 statt 20 Kubikmetern. Er muss nun mit dem kleineren Umfang auskommen.

Damit zum geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses im Blütenweg: Dort waren in der Beschlussvorlage drei beantragte Befreiungen aufgeführt. Weil der Ausschuss in einem ähnlichen Fall die Ausnahmen genehmigte, empfahl die Verwaltung in der Vorlage, dies nun wieder zu tun. Der Ausschuss folgte dieser Meinung einstimmig und ohne größere Aussprache.

Um gleich zehn Befreiungen ging es in einem Bauantrag für ein zweigeschossiges Haus im Schlittweg 38. So sind zur Erweiterung des Wohnraumes beispielsweise Zwerchgiebel geplant. In der Beschlussvorlage empfahl die Verwaltung, dem Antrag zuzustimmen, weil sich die meisten Befreiungen aus dem anderen Haustyp ergeben und eine entsprechende Überschreitung der Geschossflächen bisher zugelassen wurde.

Trotz "Bauchschmerzen" mancher Mitglieder tat das Gremium dies letztlich auch.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung