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14.02.2018
Laut Polizeigesetz kein "örtlicher Brennpunkt": Am Kriegerdenkmal kann weiterhin Alkohol getrunken werden. Foto: Dorn
Schriesheim. (fjm) Auf dem Gelände der Kriegsopfergedenkstätte in der Bismarckstraße wird es auch weiterhin erlaubt sein, Alkohol zu trinken. Ordnungsamtsleiter Dominik Morast teilte auf Nachfrage mit, die Anforderungen für eine entsprechende Polizeiverordnung seien zu hoch. Zuvor hatten die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler im Oktober und der Jugendgemeinderat im Dezember beantragt, die Rechtmäßigkeit eines Alkoholverbots zu prüfen.
Hintergrund ist dabei eine Änderung im Polizeigesetz des Landes: Mit der Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots nach 22 Uhr wurde als Ausgleich im Paragraf 10a festgehalten, dass die Kommunen als Ortspolizeibehörden an öffentlichen Orten Konsumverbote durch eine Polizeiverordnung aussprechen können. Diese Regelung gilt theoretisch auch für die Kriegsopfergedenkstätte.
Allerdings gibt es dafür laut Ordnungsamtschef Morast mehrere Voraussetzungen: Rund um das Kriegerdenkmal müssten deutlich mehr Straftaten verübt (zum Beispiel Körperverletzungen) und Ordnungswidrigkeiten begangen (zum Beispiel Wildpinkeln) werden als im übrigen Stadtgebiet. Da die Polizei dazu keine Statistiken erstellt und keine übermäßige Häufung von Vergehen auf dem Gelände festgestellt hat, ist diese Anforderung nicht erfüllt. Außerdem müssten in der Bismarckstraße regelmäßig "Menschenmengen" anzutreffen sein - ein Kriterium, das unter 50 Personen normalerweise nicht erfüllt sei. "Ich sehe diese Ermächtigungsgrundlage eher als Möglichkeit für Großstädte", sagt Morast. Denn am Kriegerdenkmal seien normalerweise maximal fünf bis zehn Personen anzutreffen, damit sei auch diese Anforderung nicht erfüllt. Und selbst wenn dies der Fall sei, es sich bei dem Gelände also um einen Brennpunkt handle, müsse die Gemeinde erst nachweisen, dass andere Maßnahmen nicht gleich geeignet sind, um die Situation zu verbessern - eine weitere hohe Hürde für ein Verbot.
"Wenn sich an der Gesetzeslage nichts ändert, ist das Verbot damit erst mal vom Tisch", bilanziert Morast. Um ungebührliches und respektloses Verhalten am Kriegerdenkmal zu unterbinden, habe die Stadt stattdessen bei der Polizei um erhöhte Präsenz gebeten. Bei Präventionsmaßnahmen leiste die Stadt gern Unterstützung.
Heinz Kimmel, Fraktionssprecher der Freien Wähler, will das Thema trotzdem noch nicht abhaken: "Wir hatten das schon früher aufgegriffen und werden selbstverständlich weiter dranbleiben."
Alkoholverbot am Kriegerdenkmal ist vorerst vom Tisch
Gesetzliche Anforderungen für eine entsprechende Verordnung sind zu hoch – Anträge von Freien Wählern und JugendgemeinderatLaut Polizeigesetz kein "örtlicher Brennpunkt": Am Kriegerdenkmal kann weiterhin Alkohol getrunken werden. Foto: Dorn
Schriesheim. (fjm) Auf dem Gelände der Kriegsopfergedenkstätte in der Bismarckstraße wird es auch weiterhin erlaubt sein, Alkohol zu trinken. Ordnungsamtsleiter Dominik Morast teilte auf Nachfrage mit, die Anforderungen für eine entsprechende Polizeiverordnung seien zu hoch. Zuvor hatten die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler im Oktober und der Jugendgemeinderat im Dezember beantragt, die Rechtmäßigkeit eines Alkoholverbots zu prüfen.
Hintergrund ist dabei eine Änderung im Polizeigesetz des Landes: Mit der Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots nach 22 Uhr wurde als Ausgleich im Paragraf 10a festgehalten, dass die Kommunen als Ortspolizeibehörden an öffentlichen Orten Konsumverbote durch eine Polizeiverordnung aussprechen können. Diese Regelung gilt theoretisch auch für die Kriegsopfergedenkstätte.
Allerdings gibt es dafür laut Ordnungsamtschef Morast mehrere Voraussetzungen: Rund um das Kriegerdenkmal müssten deutlich mehr Straftaten verübt (zum Beispiel Körperverletzungen) und Ordnungswidrigkeiten begangen (zum Beispiel Wildpinkeln) werden als im übrigen Stadtgebiet. Da die Polizei dazu keine Statistiken erstellt und keine übermäßige Häufung von Vergehen auf dem Gelände festgestellt hat, ist diese Anforderung nicht erfüllt. Außerdem müssten in der Bismarckstraße regelmäßig "Menschenmengen" anzutreffen sein - ein Kriterium, das unter 50 Personen normalerweise nicht erfüllt sei. "Ich sehe diese Ermächtigungsgrundlage eher als Möglichkeit für Großstädte", sagt Morast. Denn am Kriegerdenkmal seien normalerweise maximal fünf bis zehn Personen anzutreffen, damit sei auch diese Anforderung nicht erfüllt. Und selbst wenn dies der Fall sei, es sich bei dem Gelände also um einen Brennpunkt handle, müsse die Gemeinde erst nachweisen, dass andere Maßnahmen nicht gleich geeignet sind, um die Situation zu verbessern - eine weitere hohe Hürde für ein Verbot.
"Wenn sich an der Gesetzeslage nichts ändert, ist das Verbot damit erst mal vom Tisch", bilanziert Morast. Um ungebührliches und respektloses Verhalten am Kriegerdenkmal zu unterbinden, habe die Stadt stattdessen bei der Polizei um erhöhte Präsenz gebeten. Bei Präventionsmaßnahmen leiste die Stadt gern Unterstützung.
Heinz Kimmel, Fraktionssprecher der Freien Wähler, will das Thema trotzdem noch nicht abhaken: "Wir hatten das schon früher aufgegriffen und werden selbstverständlich weiter dranbleiben."
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