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06.09.2018

Lidl will nachträgliche Genehmigung der Erweiterung der Filiale

Lidl will nachträgliche Genehmigung der Erweiterung der Filiale

Filiale im Gewerbegebiet wurde ohne Erlaubnis auf 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche erweitert – Bei Ablehnung wird oft geklagt

Schon jetzt 200 Quadratmeter größer als erlaubt: Die Lidl-Filiale im Gewerbegebiet soll noch einmal um 46 Quadratmeter vergrößert werden, die bisherigen Erweiterungen will der Konzern nachträglich legalisieren lassen - eine Strategie, die aus anderen Orten bekannt ist. Foto: Dorn

Von Frederick Mersi und Nicoline Pilz

Bergstraße/Neckar. Heddesheim, Edingen-Neckarhausen, jetzt Schriesheim: Das Schema wiederholt sich. Supermärkte erweitern ihre Verkaufsfläche über das erlaubte Maß hinaus, beantragen nachträglich eine Genehmigung - und klagen, falls sie die nicht bekommen. Am Montag entscheidet der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) in Schriesheim über einen entsprechenden Antrag der Discounter-Kette Lidl.

Die Filiale im Gewerbegebiet wurde ohne Erlaubnis auf eine Verkaufsfläche von aktuell 1000 Quadratmetern erweitert, jetzt sollen noch 46 Quadratmeter in Form eines Pfandlagers und einer erweiterten Backnische dazukommen. Laut Bebauungsplan ist das verboten, mit viel Widerstand muss der Konzern aber nicht rechnen: Lidl hat mit der Stadt einen sogenannten städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, durch den auch der Gemeinderat einer Ausnahme zugestimmt hat.

Das könnte daran liegen, dass Discounter-Ketten in den vergangenen Jahren vermehrt dazu übergegangen sind, bei einer Ablehnung ihrer Filial-Vergrößerungen gegen die geltenden Bebauungspläne zu klagen - zum Teil wegen fehlerhaften Lärmschutzregelungen, die mehrere Jahrzehnte alt waren. Weder Lidl noch die Schriesheimer Stadtverwaltung wollten dies auf Anfrage bestätigen, aus anderen Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis sind aber ähnliche Fälle bekannt.

In Heddesheim versagte die Gemeinde Lidl im Jahr 2014 eine nachträgliche Genehmigung für die Erweiterung ihrer Filiale im Gewerbegebiet nahe der A5. Durch Veränderungen im Gebäude war die Verkaufsfläche des Supermarkts ohne Kenntnis der Verwaltung über das erlaubte Maß hinaus vergrößert worden. Man habe dies nicht nachträglich genehmigen wollen, auch um das Ortszentrum zu stärken und wohnortnahes Einkaufen zu ermöglichen, heißt es aus Verwaltungskreisen.

Lidl klagte schließlich, mit dem Ziel den gesamten Bebauungsplan im Gebiet der Filiale aufheben zu lassen - und bekam teilweise recht. Die Gemeinde versuchte zwar noch, durch einen neuen Bebauungsplan mit ähnlichen Regelungen die Erweiterung zu verhindern. Doch eine entsprechende Bauvoranfrage von Lidl musste letztlich positiv beschieden werden, weil das neue Regelwerk zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft war. Das Verfahren zog sich über Jahre hin - und ist immer noch nicht zu Ende.

Ähnlich ging Konkurrent Aldi Süd in Edingen-Neckarhausen vor: Zunächst vergrößerte die Supermarkt-Kette ihre Filiale ohne Wissen oder Genehmigung der Gemeinde und beantragte dann nachträglich eine Genehmigung. Die versagte der Gemeinderat im Oktober 2017 mit dem Argument, das innerörtliche Gewerbe schützen zu wollen. Das Landratsamt folgte der Ablehnung nach Prüfung des Bebauungsplans. Nun hat Aldi Süd vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen den Ablehnungsbescheid erhoben. Mit einer Entscheidung ist auch in diesem Fall nicht so schnell zu rechnen.

Eigentlich hat sich auch Schriesheim in seinem Einzelhandelskonzept den Schutz der Innenstadt als Ziel gesetzt, dort steht nach dem Umzug der Lidl-Filiale vor einigen Jahren mit dem Edeka-Markt von Dietrich Zipser nur noch ein Supermarkt. Im Gewerbegebiet gibt es mit den Filialen von Rewe und Aldi Süd in der Robert-Bosch-Straße laut Beate Kreis vom Stadtbauamt aber schon zwei großflächige Discounter. Dem Konkurrenten jetzt die Zustimmung zu versagen, wäre auch deshalb schwer möglich.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung