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26.10.2018
Die Schriesheimer Altstadt von oben. Archivfoto: Dorn
Schriesheim. (ze) Der Termin der Kommunalwahl in Baden-Württemberg im Mai 2019 rückt immer näher. Daher galt es für den Gemeinderat in seiner Sitzung an diesem Mittwoch, die Regeln für die Wahlwerbung der Parteien und Wählervereinigungen im Mitteilungsblatt festzulegen. Gleich drei Möglichkeiten dafür hatte die Verwaltung zur Auswahl vorgelegt.
So gab es die Option, in der Zeit vom 28. November bis zum 22. Mai kommenden Jahres überhaupt keine Wahlwerbung zu erlauben. Ein Alternativvorschlag bestand darin, zwar keine Wahlwerbung zuzulassen, dafür aber hätten die Parteien und Wählervereinigungen Hinweise auf Wahlveranstaltungen bringen dürfen. Außerdem wären kostenpflichtige Anzeigen erlaubt gewesen. Die dritte Möglichkeit bestand schließlich darin, so zu verfahren wie in den Jahren zuvor.
Dies bedeutet, dass Artikel von Parteien oder Wählervereinigungen in das Mitteilungsblatt aufgenommen werden, wenn sie bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen, etwa betreffend der Länge der Artikel.
Ohne weitere Aussprache einigten sich die Stadträte einstimmig darauf, so zu verfahren wie bei den bisherigen Wahlkämpfen. "Das bedeutet höchste Anspannung für uns alle", verdeutlichte Hauptamtsleiter Edwin Schmitt, dass mit dieser Verfahrensweise Risiken verbunden sind. Ungerechtfertigte Veröffentlichungen von Parteien oder Wählervereinigungen könnten dazu führen, dass die Wahl für ungültig erklärt wird. Allerdings seien diese weitgehenden Veröffentlichungsrechte vor der Wahl in Schriesheim bisher nie missbraucht worden, so Schmitt, der ebenso eingestand, dass damit eine "lebendige Debatte" ermöglicht werde.
Bürgermeister Hansjörg Höfer erinnerte zwar daran, dass die Zahl der Wahlplakate in der Stadt beschränkt werden kann. "Doch das muss auch geprüft und durchgesetzt werden, daher sagen wir, Finger weg davon", wies Schmitt darauf hin, dass mit einer derartigen Regelung ebenfalls Risiken einhergehen, die zur Anfechtung einer Wahl führen können. So könne man nur schlecht jeden Tag kontrollieren, ob irgendwo ein Plakat zu viel hängt. Aber schon ein Plakat über der erlaubten Anzahl in der Stadt, etwa am Wahltag, könnte ein Grund sein, die Wahl anzufechten. Deshalb plädierte der Hauptamtsleiter auch in diesem Fall für weitgehende Freiheit.
Wie schwierig die Situation rund um die Wahlwerbung ist, verdeutlichte Höfer am Beispiel der Bundestagswahl vor einem Jahr. Damals war am Wahltag ein Wahlhinweis direkt vor einem Wahllokal auf das Gehweg gesprüht worden. "Wir mussten das abdecken", berichtete Schriesheims Bürgermeister über die damalige Vorgehensweise.
Wahlkampf mit weitgehenden Freiheiten
Artikel von Parteien und Wählervereinigungen kommen weiter ins Mitteilungsblatt - Plakatieren erlaubtDie Schriesheimer Altstadt von oben. Archivfoto: Dorn
Schriesheim. (ze) Der Termin der Kommunalwahl in Baden-Württemberg im Mai 2019 rückt immer näher. Daher galt es für den Gemeinderat in seiner Sitzung an diesem Mittwoch, die Regeln für die Wahlwerbung der Parteien und Wählervereinigungen im Mitteilungsblatt festzulegen. Gleich drei Möglichkeiten dafür hatte die Verwaltung zur Auswahl vorgelegt.
So gab es die Option, in der Zeit vom 28. November bis zum 22. Mai kommenden Jahres überhaupt keine Wahlwerbung zu erlauben. Ein Alternativvorschlag bestand darin, zwar keine Wahlwerbung zuzulassen, dafür aber hätten die Parteien und Wählervereinigungen Hinweise auf Wahlveranstaltungen bringen dürfen. Außerdem wären kostenpflichtige Anzeigen erlaubt gewesen. Die dritte Möglichkeit bestand schließlich darin, so zu verfahren wie in den Jahren zuvor.
Dies bedeutet, dass Artikel von Parteien oder Wählervereinigungen in das Mitteilungsblatt aufgenommen werden, wenn sie bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen, etwa betreffend der Länge der Artikel.
Ohne weitere Aussprache einigten sich die Stadträte einstimmig darauf, so zu verfahren wie bei den bisherigen Wahlkämpfen. "Das bedeutet höchste Anspannung für uns alle", verdeutlichte Hauptamtsleiter Edwin Schmitt, dass mit dieser Verfahrensweise Risiken verbunden sind. Ungerechtfertigte Veröffentlichungen von Parteien oder Wählervereinigungen könnten dazu führen, dass die Wahl für ungültig erklärt wird. Allerdings seien diese weitgehenden Veröffentlichungsrechte vor der Wahl in Schriesheim bisher nie missbraucht worden, so Schmitt, der ebenso eingestand, dass damit eine "lebendige Debatte" ermöglicht werde.
Bürgermeister Hansjörg Höfer erinnerte zwar daran, dass die Zahl der Wahlplakate in der Stadt beschränkt werden kann. "Doch das muss auch geprüft und durchgesetzt werden, daher sagen wir, Finger weg davon", wies Schmitt darauf hin, dass mit einer derartigen Regelung ebenfalls Risiken einhergehen, die zur Anfechtung einer Wahl führen können. So könne man nur schlecht jeden Tag kontrollieren, ob irgendwo ein Plakat zu viel hängt. Aber schon ein Plakat über der erlaubten Anzahl in der Stadt, etwa am Wahltag, könnte ein Grund sein, die Wahl anzufechten. Deshalb plädierte der Hauptamtsleiter auch in diesem Fall für weitgehende Freiheit.
Wie schwierig die Situation rund um die Wahlwerbung ist, verdeutlichte Höfer am Beispiel der Bundestagswahl vor einem Jahr. Damals war am Wahltag ein Wahlhinweis direkt vor einem Wahllokal auf das Gehweg gesprüht worden. "Wir mussten das abdecken", berichtete Schriesheims Bürgermeister über die damalige Vorgehensweise.
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