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20.11.2018

Stellplatz-Satzung: Schriesheim will mehr Parkplätze auf privatem Boden

Stellplatz-Satzung: Schriesheim will mehr Parkplätze auf privatem Boden

Änderung der Satzung ist am Mittwoch Thema im Gemeinderat

Schriesheim. (fjm) Weniger Autos am Straßenrand, mehr nutzbare Parkflächen auf Privatgrundstücken: Das sind die Ziele einer geänderten Stellplatz-Satzung, die am morgigen Mittwoch, 21. November, in der Sitzung des Gemeinderats ab 18 Uhr zur Abstimmung steht. Betroffen wären davon vor allem Bauprojekte für Mehrfamilienhäuser in weiten Teilen des Schriesheimer Stadtgebiets sowie in ganz Altenbach.

"Das ist schon eine Einschränkung", sagt Beate Kreis, bei der Stadt unter anderem für Bauplanungsrecht zuständig. Vermeiden soll die Satzung vor allem, dass beim Bau von Mehrfamilienhäusern viele Parkplätze entlang der Straßen genutzt werden. Müssen von Gesetzes wegen mehr als vier Stellplätze ausgewiesen werden, müssen die Planer dafür auf dem Baugrundstück selbst Raum schaffen. Die Zufahrt dafür darf bis zu sechs Meter breit sein. Für Altenbach gilt diese Regelung aber nicht.

"Entweder bekommen das die Bauherren auf dem eigenen Grundstück hin oder sie müssen auf Wohnraum verzichten oder mit einer Tiefgarage arbeiten", sagt Kreis. Was in diesem Fall nicht mehr als gesetzlich vorgeschriebener Parkraum erlaubt sein soll, sind sogenannte "gefangene Stellplätze". Das sind Parkplätze, die zum Beispiel hintereinander liegen und damit nur nutzbar sind, wenn auf keinem der vorderen Plätze ein anderes Fahrzeug abgestellt ist. "Nur bei Ein- oder Zweifamilienhäusern könnten diese noch als notwendig angerechnet werden", so Kreis.

Ebenfalls zu weniger zugeparkten Straßen beitragen soll eine neue Regelung, nach der im Zweifelsfall immer die höhere Zahl an Stellplätzen vorgeschrieben wird. Bisher war dies unklar, wenn je nach Quadratmeterzahl oder Anzahl der Zimmer unterschiedliche Vorgaben gelten. Bei einer Drei-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern sind bisher zum Beispiel 1,3 oder 1,5 Stellplätze als Vorgabe möglich.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat, am Mittwoch das Verfahren für eine Änderung einzuleiten. Bevor diese beschlossen werden kann, muss sie zunächst öffentlich ausgelegt werden. Zudem dürfen Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellung dazu beziehen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung