Schriesheim im Bild 2023

06.12.2018

Schulen im Kreis profitieren von Landeszuschüssen

Geld wird den Bildungseinrichtungen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt

Stuttgart/Rhein-Neckar. (rnz) Insgesamt 89 Schulbaumaßnahmen an öffentlichen Schulen werden 2018 mit rund 104 Millionen Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert, damit liegt das Zuschussvolumen des Landes 36 Millionen Euro über dem des Vorjahres. Hinzu kommen rund 18 Millionen Euro für 65 Bauprojekte von Ganztagsschulen.

Dies teilen die CDU-Landtagsabgeordneten Karl Klein, Claudia Martin, Julia Philippi und Albrecht Schütte in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit und freuen sich darüber, dass auch folgende Schulen im Rhein-Neckar-Kreis in den Genuss einer Förderung kommen: Erweiterung der Comenius-Schule (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) in Schwetzingen (1,07 Millionen Euro); Erweiterung der Friedrich-Hecker-Schule (Gewerbliche Schule) in Sinsheim (97.000 Euro). Erweiterung der Theodor-Heuss-Grundschule in Eppelheim (88.000 Euro); Umbau Karl-Drais-Schule (Gemeinschaftsschule) in Heddesheim (212.000 Euro); Umbau der Neurottschule (Gemeinschaftsschule) in Ketsch (372.000 Euro); Erweiterung und Umbau des Adolf-Schmitthenner-Gymnasiums in Neckarbischofsheim (2,76 Millionen Euro); Erweiterung der Strahlenburger-Grundschule in Schriesheim (175.000 Euro); Erweiterung der Hans-Joachim-Gelberg-Grundschule im Weinheimer Ortsteil Lützelsachsen (238.000) Euro und der Neubau der Karl-Friedrich-Schimper-Gemeinschaftsschule in Schwetzingen (2,86 Millionen Euro).

Durch das Förderprogramm für Baumaßnahmen an Schulen mit ganztägigen Angeboten werden ferner die Erweiterung Hans-Thoma-Grundschule in Heddesheim mit 365.000 Euro und die Erweiterung der Friedrich-von-Schiller-Schule (Gemeinschaftsschule) in Reilingen mit 309.000 Euro bezuschusst.

Förderfähig sind schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Voraussetzung ist ein entsprechender langfristiger Bedarf, beispielsweise in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen. Die Schulbauförderung sieht eine einmalige Förderung zur Schaffung der erforderlichen Flächen für den lehrplanmäßigen Unterricht, den ganztägigen Betrieb einer Schule oder auch für die Inklusion vor.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung