Schriesheim im Bild 2023

07.03.2019

Mathaisemarkt 2019: Hier geht’s um die Wurst

Straußwirt Karl-Heinz Wehweck ärgert sich über die Sperrzeiten im Außenbereich

Schriesheim. (mpt) Eigentlich dachte Karl-Heinz Wehweck, er hätte allen Mathaisemarkt-Kummer hinter sich. Vor vier Jahren musste sich der Gastwirt der gleichnamigen Straußwirtschaft Hals über Kopf wegen neuer Brandschutzbestimmungen in letzter Sekunde einen zusätzlichen Notausgang bauen lassen. Doch ein Problem verlagert sich nach außen: Da sich seine Grillhütte im Innenhof im Freien befindet, wird sie im vom Markt- und Kulturausschuss festgezurrten Reglement auch als Außenbereich gewertet. Das bedeutet eine Sperrzeit um Mitternacht, statt der erhofften 2 Uhr.

Schon mehrmals habe Wehweck deshalb beim Landratsamt sowie der Stadt angeklopft, und ein Umdenken gefordert. Schließlich macht die Straußwirtschaft selbst auch erst um 2 Uhr ihre Pforten dicht. Bis dahin stünden die Besucher ohnehin draußen, um zu reden und zu rauchen. "Der Hof ist ohnehin voll. Wem würde es schaden, wenn die Besucher zu dieser späten Stunde noch ein Steak oder eine Bratwurst essen?", fragt sich der Gastgeber. Zudem würden Speisen gegen Auswirkungen des Alkoholkonsums helfen. Er wünscht sich deshalb eine Gleichsetzung der Betriebszeiten. Gerade einmal drei Meter sei die Hütte von der Straußwirtschaft entfernt. Der Festplatz aber ist knapp 200 Meter weit weg. Dort machen die Buden spätestens um 24 Uhr ihre Läden zu und das Festzelt um Mitternacht seine Schotten dicht. Die gleiche Regelung gilt auch explizit für die Straußenwirtschaften.

Warum aber alles, was im Freien ist, über einen Kamm geschoren wird, mag der 60-jährige Weinwirt nicht verstehen. Das Landratsamt habe er zuletzt auf die verquere Situation aufmerksam gemacht. Die Behörde habe jedoch auf den Markt- und Kulturausschuss verwiesen, der letztlich entscheide. Im Dezember 2017 hakte Wehweck bei der Stadt nach. "Da die Gäste sich ohnehin im Hof aufhalten, entsteht keine zusätzliche oder längere Lärmquelle, sondern genau das wünschenswerte Gegenteil wäre bei einem erfüllten Essenswunsch hier der Fall", erklärt Wehweck in seinem Brief.

Als Antwort habe er jedoch nur den generellen Hinweis bekommen, dass die Bewirtung im Außenbereich grundsätzlich wieder auf 24 Uhr festgelegt ist. "Das zeigt mir, dass man sich mit meinem Problem gar nicht explizit beschäftigt hat", sagt Wehweck enttäuscht. Und befürchtet, dass das Volksfest an Charme verliert, wenn diejenigen, die es mit Leben füllen, nicht wirklich zu Gehör kommen.

HINTERGRUND
Die Sperrzeiten
Der Gemeinderat hat in seinem seit 2001 gültigen Beschluss die Spielregeln für die Sperrzeiten auf dem Mathaisemarkt klar festgelegt. Ein Grillen im Freien nach Mitternacht würde nicht nur den Lärmpegel steigern, sondern auch zu Geruchsbelästigung führen. Zumal auch die "rauchenden Gäste" um diese Uhrzeit generell angehalten sind, sich leise zu unterhalten. Ein Angebot von Steak und Bratwurst aber hätte wohl einen zu geselligen Party-Charakter, der nach 24 Uhr unterbunden werden soll. Auch in diesem Jahr tritt deshalb wieder Paragraf 1 der Gaststättenverordnung in Kraft: "Anlässlich des Mathaisemarktes wird der Beginn der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie Straußwirtschaften auf 2 Uhr festgesetzt. Für die Abgabe von Speisen und Getränken im Freien (insbesondere Festplatz und Straußwirtschaften) wird die Sperrzeit auf 24 Uhr festgesetzt." mpt

Copyright (c) rnz-online

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung