Schriesheim im Bild 2023

05.04.2019

Wie vor Gericht ein Autodeal zum Rauschgiftgeschäft wurde

Schriesheimer war 2016 auf Parkplatz gelockt uns ausgeraubt worden - Geschädigter stellte Hintergründe falsch dar - Täter verurteilt, Opfer entlarvt

Schriesheim/Hirschberg. (web) Wegen Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung ist am Donnerstag ein 30 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Weinheim zu einer anderthalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Thomas Burk sowie die Schöffen Ralf Gänshirt und Stefan Haas sahen es als erwiesen an, dass der damals in Schriesheim lebende Pole im Juni 2016 einen jungen Mann auf den Parkplatz am Leutershausener Sportzentrum gelockt hatte. Statt das vereinbarte Geschäft im Wert von 17.000 Euro zu tätigen, lauerte der Täter seinem Opfer gemeinsam mit einem unbekannten Komplizen auf. Dieser verprügelte den jungen Mann, um ihm dann Geld, Handy und Schlüssel abzunehmen.

Soweit das trockene Ergebnis. Zu dem noch zu sagen ist, dass der Beschuldigte fast alle Vorwürfe einräumte, sich bei seinem Opfer entschuldigte und ihm sogar versprach, das bis heute verschwundene Geld zurückzuzahlen. Der Täter hatte in den letzten Jahren bei seiner Mutter in der Schweiz gelebt, ihr beim Betrieb eines Pflegeheims geholfen.

Ende 2018 wurde er nach Deutschland überstellt, seither sitzt er in U-Haft. Die von Verteidiger Peter Slania beantragte Bewährungsstrafe scheiterte trotz guter Prognosen daran, dass der Beschuldigte schon 2016 bewährungsbrüchig geworden war. Dennoch akzeptierte er das Urteil.

Kräftig gebohrt hatten Richter Burk, Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Kuppel-Wien und Anwalt Slania an anderer Stelle: beim Geschädigten. Der heute 25-Jährige lebte 2016 ebenfalls in Schriesheim. Damals hatte er gerade einen gut bezahlten Industrie-Job angetreten, heute studiere er "Management", wie er sagte. Der Beschuldigte habe ihm 2016 ein Auto versprochen. Einen gebrauchten Audi A7.

Der Täter und sein Komplize hätten einen Preis von 21.000 Euro festgesetzt. Da ihm der spätere Täter aber noch 4000 Euro schuldete, einigte man sich auf 17.000 Euro. Abgewickelt werden sollte der Kauf auf dem abgelegenen Parkplatz. Gegen 21 Uhr, in der Dämmerung.

Richter, Staatsanwalt und Schöffe Gänshirt kamen mit dem Fragestellen kaum noch nach. Zu seltsam erschien der Autodeal. Anwalt Slania wusste es besser: Während der Geschädigte sein Handy nach der Tat "verloren" hatte, griff Slania auf das Gerät seines Mandanten zurück. Die Chatprotokolle belegten, dass es nicht um Autos ging.

Satz für Satz trug der 78-jährige Anwalt den Chat vor, in dem offenbar ein Rauschgiftgeschäft eingefädelt wurde. Der Geschädigte hatte nicht auf einen A7, sondern auf drei Kilo hochwertiges Marihuana gehofft. Anwalt Slania warnte den 25-Jährigen: Im Falle einer Vereidigung drohen eine Freiheitsstrafe. Schließlich knickte der 25-Jährige ein.

Es sei um ein "anderes Geschäft" gegangen, stellte er seine Aussage richtig. Wichtig: Die Drogen hat es nie gegeben. Vielmehr wollte der Beschuldigte das Geld seines Opfers, um eigene Finanzprobleme zu lösen. Im Gegensatz zu seinem Peiniger durfte der Geschädigte nach Hause gehen. Vorerst. In einem weiteren Prozess wird das Gericht klären müssen, warum der heutige Student so viele Drogen wollte, woher er so viel Geld hatte - und ob die 17.000 Euro nicht an die Staatskasse gehen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung