Schriesheim im Bild 2023

15.01.2020

Nach dem Yelp-Urteil: Von hilfreicher Kritik bis zu persönlichen Beleidigungen

Schriesheimer Gastronomen gehen unterschiedlich mit Online-Rezensionen um

Schriesheim. (fjm) Nach seiner Meinung zu Yelp, TripAdvisor und Google gefragt, gibt Jürgen Opfermann eine klare Antwort: "Überbewertet", sagt der Pächter des Wirtshauses im Mühlenhof und des Gasthauses am Schillerplatz. "Es gibt ganz selten wirklich eine Aussage über die Qualität." Dabei kann er mit seinen Online-Ergebnissen eigentlich zufrieden sein: Google und TripAdvisor zeigen jeweils mindestens 4,5 von fünf Sternen an. "Ich lese mir das aber gar nicht mehr durch", sagt Opfermann.

Ein Internet-Zeugnis ist dem groß gewachsenen Schriesheimer mit zum Pferdeschwanz zusammengebundenen Haaren aber im Gedächtnis geblieben: "Einmal wurde ich als langhaariger Zottelbock bezeichnet", sagt Opfermann und lacht. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung fand er die Rezension aber nicht ganz so lustig: Nach einer Beschwerde seinerseits nahm das betroffene Portal den Kommentar wieder von seiner Seite.

An solche persönlichen Angriffe kann sich Michael Adamietz vom Gasthaus "Zum Goldenen Hirsch" zwar nicht erinnern, doch auch das Traditionshaus in der Heidelberger Straße ist nicht von seltsamen Online-Bewertungen verschont geblieben: "Auch die Bedienung war so übertrieben freundlich, dass wir uns wie in einem schlechten Film vorkamen", schrieb ein Google-Nutzer im vergangenen Jahr (inklusive der Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler, Anm. d. Red.). Das Urteil: drei von fünf Sternen.

Adamietz lacht: "Jedem können wir es eben nicht recht machen." Er schaue aber sehr genau auf die Bewertungen, die Gäste des Restaurants und des angegliederten Apartmenthauses auf Internetportalen hinterlassen. "Wir werden von den Anbietern dann zeitnah benachrichtigt", sagt Adamietz. "Und wenn substanzielle Kritik dabei ist, drucke ich mir den Text aus und gehe das zusammen mit den betroffenen Mitarbeitern durch."

Doch er musste sich laut eigener Aussage schon gegen Fake-Bewertungen zur Wehr setzen: "Ein ehemaliger Mitarbeiter hat einmal bei unseren Restaurants mit dem gleichen Nutzernamen schlechte Rezensionen geschrieben, das haben wir dann über einen Anwalt geklärt", sagt Adamietz. "Das Problem ist: Wir haben sonst überhaupt keine Einflussmöglichkeiten."

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dienstag (siehe Hintergrund) sieht Adamietz deshalb kritisch: "Dieses Vorgehen finde ich grenzwertig." Andere Portale zeigten die Bewertungen einfach in chronologischer Reihenfolge an, darin sehe er auch kein Problem. Er selbst nutze Internet-Portale im Urlaub auch bei der Suche nach Restaurants.

"Es ist ein schneller und einfacher Weg, sich zu informieren", sagt auch Opfermann. "Ich benutze das aber nur, um mir einen Überblick zu verschaffen. Am Ende entscheide ich mich nach der Speisekarte und dem Ambiente vor Ort." Was Online-Bewertungen angeht, hat er dagegen einen konkreten Wunsch: "Wer bewertet, sollte auch so fair sein, seinen richtigen Namen zu benutzen. Mit konkreter Kritik können wir nämlich etwas anfangen."

Das Bewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag im Streit zwischen einer Fitnessstudio-Betreiberin im Raum München und dem Internet-Unternehmen. Die Sport-Unternehmerin fühlte sich zu schlecht bewertet. (dpa)

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung