Schriesheim im Bild 2023

14.02.2020

"Rechtlich richtig, moralisch falsch": Nach fast 27 Jahren in Deutschland stand plötzlich die Polizei vor der T&u

Kritik an Abschiebung des 61-jährigen Asllan M. aus Schriesheim in den Kosovo: Im August 2015 war M. zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Von Frederick Mersi

Schriesheim/Ladenburg. Noch etwa zwei Monate würde sein Kollege mit der Unsicherheit leben müssen, so die Hoffnung von Maximilian Keller. Seit mehr als zwölf Jahren arbeitete Asllan M. mit ihm in der Baumschule Huben, im März 2019 hatte der in Schriesheim wohnhafte Kosovare dort zudem eine Ausbildung begonnen. "Wir hätten ihn gern bis zum Rentenalter weiter beschäftigt", sagt Keller, Leiter des Bereichs Privatverkauf. Doch am Mittwoch erschien nicht M. an seinem Arbeitsplatz, sondern die Polizei. Der 61-Jährige wurde zu Hause abgeholt und am gleichen Tag in den Kosovo abgeschoben.

Dass M. nach fast 27 Jahren in Deutschland die erzwungene Rückkehr in seine Heimat drohte, war Keller bekannt. Allerdings hoffte er, dass sich dies am 18. April ändern würde: "Dann wäre die Eintragung seiner Bewährungsstrafe unserer Kenntnis nach gelöscht worden." Im August 2015 war M. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. "Eine Handgreiflichkeit mit der Familie, die ich nicht kleinreden möchte", sagt Keller.

Deshalb erhielt M. trotz seiner Ausbildung 2019 keine entsprechende Aufenthaltserlaubnis, sondern nur eine Duldung – ohne die Sicherheit, in Deutschland bleiben zu dürfen. Nach der Löschung seiner Bewährungsstrafe, so Kellers Hoffnung, "hätten wir Herrn M. eine Ausbildungsduldung oder einen regulären Arbeitsplatz mit Bleibeperspektive ermöglichen können". Dem sei die Ausländerbehörde mit der Abschiebung zuvorgekommen. "Das ist völlig unbegreiflich", sagt Keller. "So kann man nicht agieren." Dem baden-württembergischen Innenministerium gehe es nur darum, Zahlenvorgaben zu erfüllen.

Dem widerspricht das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe: Da es sich bei M. um eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung handle, sei grundsätzlich von einer Tilgungsfrist von zehn Jahren auszugehen. Der Eintrag wäre damit erst 2025 gelöscht worden.

Für genauere Auskünfte verwies das RP an die zuständige Justizbehörde, eine Sprecherin betonte aber: "Mit einer Abschiebung wird eine bestehende vollziehbare Ausreisepflicht vollzogen, welche bei Herrn M. unabhängig von der begangenen Straftat bestand." Er habe jederzeit mit der Abschiebung rechnen müssen.

"Das ist rechtlich richtig, moralisch aber vollkommen falsch", sagt Maximilian Keller. Er wandte sich noch am Mittwochmorgen an den Grünen-Landtagsabgeordneten Uli Sckerl, der wiederum via Eilanfrage das Landesinnenministerium kontaktierte. "Ich habe sofort reagiert, aber da saß Herr M. schon im Flieger", sagt Sckerl. "Die Intervention kam zu spät." Er sehe aber Klärungsbedarf, was die Beurteilung von Fällen mit verbüßten Bewährungsstrafen angeht. "Da müssen wir uns den Gesamtweg anschauen: Überwiegen die negativen Folgen der Straftat oder hat der Mensch den Weg der Besserung beschritten?" Die zuständigen Behörden entschieden aber oft nach Aktenlage und nutzten ihren Spielraum bei Ermessensentscheidungen nicht ausreichend.

Mitte Januar hatte die Abschiebung von Mostafa N. aus Ladenburg nach Afghanistan in der grün-schwarzen Landesregierung Diskussionen über die Abschiebe-Praxis des Innenministeriums unter der Leitung von Thomas Strobl (CDU) ausgelöst. Der sagte Ende Januar, Straftäter erhielten keine Bleibeperspektive. Sckerl überlegt unterdessen, ob M. mit einem Visum auf Grundlage eines weiterhin bestehenden Arbeitsvertrags nach Deutschland zurückkehren könnte – obwohl seine Abschiebung mit einer Wiedereinreisesperre verbunden ist. "Wie realistisch das ist, kann ich aber nicht beurteilen."

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung