Schriesheim im Bild 2023

19.02.2020

Nachbarn klagten über Neubauten

Kritik an Mehrfamilienhäusern

Schriesheim. (nip) Dass es im Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) emotional zugeht, ist eher die Ausnahme. Doch in der jüngsten Sitzung am Montag beklagten sich Anwohner in den Fensenbäumen bitterlich über die "Wand", die man ihnen vor die Nase gesetzt habe.

Für die Errichtung von zwei zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern nebst Tiefgarage hatte der Bauherr zahlreiche Ausnahmen und Befreiungen vom ATU erhalten. Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hatte dies mitgetragen und das Vorhaben genehmigt. Im Dezember teilte die Behörde jedoch der Stadtverwaltung mit, man habe bei einer Überprüfung des Antrags wegen nachträglicher Nachbarbeschwerden festgestellt, dass die Ausnahme zur Überschreitung der Traufhöhe um 1,21 Meter fälschlicherweise erteilt wurde. Hierfür sei eine Befreiung erforderlich.

Weil sich an den Plänen selbst nichts geändert habe, empfehle die Verwaltung, diese Befreiung zu erteilen, sagte Bauamtsmitarbeiterin Beate Kreis. Dem stimmten die ATU-Mitglieder zu. Das Grundstück vertrage diese Überschreitung, meinte Kreis weiter.

Die Nachbarn sehen das anders und übten am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung dementsprechend Kritik. Ein Nachbar erklärte, er habe auf seiner Terrasse keine Sonne mehr, ein anderer erklärte, die Sache habe "ein Gschmäckle". Man habe ihnen versichert, das Ganze würde nicht so hoch, zudem hätten versprochene Gespräche nicht stattgefunden. Der Bebauungsplan sei eine "Katastrophe" und werde völlig unterschiedlich gehandhabt.

Statt eines Kniestocks sei nun ein Vollgeschoss entstanden, was laut Bebauungsplan gar nicht zulässig sei. Einer der Einwender wandte sich direkt an Christian Wolf von der Grünen Liste. Dieser habe seinerzeit sein eigenes Bauvorhaben "schlechtgeredet" und entscheide heute ganz anders.

Die Mitglieder des ATU schienen ob dieser Vorwürfe leicht konsterniert, Bürgermeister Hansjörg Höfer sagte lediglich, man werde den Sachverhalt "nochmals prüfen". Wie es nun weitergeht, muss sich zeigen. Den Anwohnern steht im Prinzip der Klageweg offen. Sollten sie diesen Weg beschreiten und am Ende Recht bekommen, könnte das in letzter Konsequenz einen Rückbau nach sich ziehen.

Weitaus unproblematischer verlief ein weiterer Bauantrag zur Errichtung von Dachgauben nebst Anbau eines Balkons in Holzbauweise an ein bestehendes Wohnhaus in der Jakob-Riehl-Siedlung. Der ATU erteilte sein Einvernehmen und auch die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung