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02.04.2020
Schriesheim mit Blick auf den Branich und die Strahlenburg. Archiv-Foto: Dorn
Schriesheim. (hö) Albert Butz aus Schriesheim wurde aus dem Corona-Regelungswirrwarr nicht schlau – und schrieb der RNZ daher diesen Leserbrief: "Die Bundesregierung hat verfügt, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen oder einer Familie verboten sind. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 17. März in der Fassung vom 22. März verordnet, dass Versammlungen von mehr als fünf Personen verboten sind. Und in Schriesheim hat Bürgermeister Höfer per Allgemeinverfügung unter I. Abs. 1 vom 19. März festgelegt, dass Versammlungen ab zehn Personen verboten sind. Wie viel denn nun? Zwei, fünf, 25, darf’s ein bisschen mehr sein? Ich frage mich nun, ob jede Behörde, jeder Bürgermeister machen kann, was er will. Das ist reine Willkür auf Kosten unserer Gesundheit."
Die etwas unübersichtliche Situation kann Ordnungsamtsleiter Achim Weitz aufklären. Er gibt aber auch zu, dass die vielen Verordnungen in kürzester Zeit überholt worden seien, dass man als Bürger da schnell den Überblick verlieren könnte; selbst die Stadtverwaltung konnte kaum Schritt halten. Im Grundsatz gilt: Der Bund hat bei diesem Themenkomplex keine Mitsprachemöglichkeit, das ist Ländersache; der Bund kann also nur "empfehlen". Gültig ist die aktuellste – im Moment muss man auch sagen schärfste – Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die letzte ist am Sonntag, 29. März, in Kraft getreten. Demnach darf man sich im Freien höchstens zu zweit (ausgenommen Familien) aufhalten. Spätestens damit war die Schriesheimer Allgemeinverfügung hinfällig. Eine solche kann, so erklärt Weitz, die Landesverordnung in einigen Punkten präzisieren, in der Regel wird sie die verschärfen – so wie es im Moment die thüringische Stadt Jena mit ihrem Mundschutzzwang in der Öffentlichkeit macht.
Ein "Schriesheimer Weg" in Sachen "Corona" ist allerdings nicht geplant – und den hatte Bürgermeister Hansjörg Höfer bereits im RNZ-Interview ausgeschlossen. Die Stadt orientiere sich an den Maßgaben des Rhein-Neckar-Kreises.
Darf in Sachen "Corona" jeder verordnen, was er will?
Ein Bürger ärgert sich über unterschiedliche Verordnungen - Gültig ist nur die aktuellste des LandesSchriesheim mit Blick auf den Branich und die Strahlenburg. Archiv-Foto: Dorn
Schriesheim. (hö) Albert Butz aus Schriesheim wurde aus dem Corona-Regelungswirrwarr nicht schlau – und schrieb der RNZ daher diesen Leserbrief: "Die Bundesregierung hat verfügt, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen oder einer Familie verboten sind. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 17. März in der Fassung vom 22. März verordnet, dass Versammlungen von mehr als fünf Personen verboten sind. Und in Schriesheim hat Bürgermeister Höfer per Allgemeinverfügung unter I. Abs. 1 vom 19. März festgelegt, dass Versammlungen ab zehn Personen verboten sind. Wie viel denn nun? Zwei, fünf, 25, darf’s ein bisschen mehr sein? Ich frage mich nun, ob jede Behörde, jeder Bürgermeister machen kann, was er will. Das ist reine Willkür auf Kosten unserer Gesundheit."
Die etwas unübersichtliche Situation kann Ordnungsamtsleiter Achim Weitz aufklären. Er gibt aber auch zu, dass die vielen Verordnungen in kürzester Zeit überholt worden seien, dass man als Bürger da schnell den Überblick verlieren könnte; selbst die Stadtverwaltung konnte kaum Schritt halten. Im Grundsatz gilt: Der Bund hat bei diesem Themenkomplex keine Mitsprachemöglichkeit, das ist Ländersache; der Bund kann also nur "empfehlen". Gültig ist die aktuellste – im Moment muss man auch sagen schärfste – Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die letzte ist am Sonntag, 29. März, in Kraft getreten. Demnach darf man sich im Freien höchstens zu zweit (ausgenommen Familien) aufhalten. Spätestens damit war die Schriesheimer Allgemeinverfügung hinfällig. Eine solche kann, so erklärt Weitz, die Landesverordnung in einigen Punkten präzisieren, in der Regel wird sie die verschärfen – so wie es im Moment die thüringische Stadt Jena mit ihrem Mundschutzzwang in der Öffentlichkeit macht.
Ein "Schriesheimer Weg" in Sachen "Corona" ist allerdings nicht geplant – und den hatte Bürgermeister Hansjörg Höfer bereits im RNZ-Interview ausgeschlossen. Die Stadt orientiere sich an den Maßgaben des Rhein-Neckar-Kreises.
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