Schriesheim im Bild 2023

14.08.2020

Wie sich zwei Gehwegparker gegen ihre Strafzettel wehren

Wie sich zwei Gehwegparker gegen ihre Strafzettel wehren

Zwei Schriesheimer bekamen Strafzettel, weil sie auf dem Gehweg standen. Jetzt wollen sie mit einer Flugblattaktion mobilisieren - Gehwegparker aller Straßen, vereinigt Euch!

Hans Peter Weinkötz (l.) und Klaus Lachmuth wehren sich gegen Knöllchen fürs weitverbreitete Gehwegparken. Foto: Dorn

Von Micha Hörnle

Schriesheim. Eigentlich ist es eine klare Sache: Gehwegparken ist verboten – aber wird fast flächendeckend praktiziert, vielleicht weil dieses Verbot den Wenigsten bewusst ist. Unlängst erhielten die beiden Schriesheimer Hans Peter Weinkötz (er wohnt in der Heidelberger Straße) und Klaus Lachmuth (Entengasse) Strafzettel, mal über 20, dann über 55 Euro. Sie bekamen aber die Verwarnungen nicht in "ihrer" Straße, sondern in der Friedrichstraße, wo sie jeweils am 12. Mai ihre Autos abgestellt hatten und dann verwarnt wurden.

Sie geben an, dass sie von einem Verbot des Gehwegparkens nichts gewusst hätten, und nun wollen sie sich mit einer Flugblattaktion und eventuell einer Sammelklage dagegen wehren, da sie die Knöllchen für "Willkür" halte. Denn die Leute parkten schließlich so, weil sie nicht anders könnten, die Straßen seien ja zu eng, um dort sein Auto abzustellen. Außerdem seien die Strafzettel "ohne Vorwarnung oder Beschilderung" verteilt worden. Und schließlich sei, so zumindest der Vorwurf, nicht jeder Falschparker verwarnt worden, die Polizei – es war immer ein Polizist und kein städtischer Gemeindevollzugsmitarbeiter, der beide aufgeschrieben hat – sei "selektiv vorgegangen". Lachmuths Vermutung: "Wen man kennt, den verschont man."

Beide berufen sich auf eine Art "Gewohnheitsrecht": In Schriesheim – und natürlich nicht nur dort – parke man einfach der Not gehorchend so. Sicher, es gebe den Festplatz als Ausweichmöglichkeit, "aber wenn alle dann dort parken, ist er ruckzuck voll", meint Weinkötz. Und wenn die Autos auf einmal ganz auf der Straße stünden, käme keiner mehr durch. Lachmuth will nicht klein beigeben und legte Widerspruch gegen das 55-Euro-Knöllchen ein – auch wenn das wegen des Formfehlers des neuen Bußgeldkatalogs jüngst wieder auf 20 Euro reduziert wurde. Man müsse die ganze Angelegenheit grundsätzlich juristisch klären. "Ich lasse es drauf ankommen", gibt sich Lachmuth kämpferisch. "Wenn solche Verwarnungen in ganz Deutschland flächendeckend durchgezogen werden, wäre das eine krasse Störung des Rechtsfriedens", ist sich Weinkötz sicher.

Denn ein Blick in die Schriesheimer Straßen zeige ja: Strafzettelaktionen bringen nichts, die Autos stehen, wie eh und je, halb auf dem Trottoir. Sie fordern eine klare Beschilderung oder eine Markierung: "In der Schillerstraße ist alles schön geregelt, aber schon ums Eck, in der Bahnhofstraße wird wieder auf dem Gehweg geparkt." Und natürlich müsse die Stadt dann allen Autobesitzern "ein Angebot machen, wo sie rechtmäßig parken können".

Polizeisprecher Norbert Schätzle verneint vehement, dass sein Kollege Lachmuth und Weinkötz "willkürlich" aufgeschrieben habe. Der verwarne nur in Ausnahmefällen, aber beide hätten jeweils eindeutig so geparkt, dass kein Kinderwagen – eine Art polizeiliches Standardmaß für das Blockieren von Gehwegen – hätte durchkommen können. Dies habe der Polizist auch mit Fotos dokumentiert. Zugleich hätten an diesem Tag nicht nur Lachmuth und Weinkötz einen Strafzettel bekommen, sondern alle, die so geparkt hätten.

Ordnungsamtsleiter Achim Weitz versteht die Aufregung der Beiden nicht: "Gehwegparken wird schon immer stichprobenartig geahnet – zumindest dann, wenn die Wagen den Gehweg blockieren." Dass nur in bestimmten Straßen, etwa der Friedrichstraße, kontrolliert wird, kann er nicht bestätigen: "Natürlich verändern sich unsere Kontrollschwerpunkte, aber Gehwegparken ist ein Dauerthema. Diese Unart gibt es überall."

Und wie steht es mit der Aufgabenverteilung, dass der "ruhende", also parkende Verkehr meist durch den Gemeindevollzugsdienst (GVD) und der fließende von der Polizei kontrolliert wird? "Die Polizei kann jederzeit Ordnungswidrigkeiten ahnden", sagen Weitz und Polizeisprecher Schätzle unisono. Auch wenn die Stadt mit ihrem Ordnungsamt die Hauptlast der Überwachung des "wilden" Parkens trägt. Nach Angaben von Weitz verteilt sein einziger GVD-ler rund 200 Knöllchen im Monat. Und wie wäre es, den Kontrolldruck zu erhöhen und noch einen Mitarbeiter im GVD einzustellen? Weitz: "Wir haben schon mal mit dem Gemeinderat gesprochen, aber es gibt noch keine konkrete Entscheidung."

Immerhin, bei aller Entrüstung Lachmuths und Weinkötz’, hatten die Knöllchen einen pädagogischen Effekt: Beide parken nicht mehr auf Gehwegen. An ihrer Flugblattaktion mit zunächst 60 Stück in der Kernstadt, später sogar 300, wollen sie aber festhalten. Denn es geht ihnen ums Prinzip.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung