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19.08.2020

Gehwegparken - alles Wichtige auf einen Blick

Die weitverbreitete Praxis ist und bleibt illegal, wird aber oft toleriert. Parkende Autos sollten auf dem Gehweg jedoch mindestens eine Restbreite von 1,20 Metern frei lassen.

Schriesheim. (hö) Einige Leser haben angeregt, dass sich die RNZ noch einmal grundsätzlich mit dem Problem "Gehwegparken" auseinandersetzt – auch wenn zwei Schriesheimer nun eine Anwohnerinitiative gegen Strafzettel gestartet haben. Die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Ist Gehwegparken generell verboten? Ja, es sei denn, es weisen Schilder ausdrücklich darauf hin, dass es erlaubt ist. Die Straßenverkehrsordnung ist ganz eindeutig: Autos (und übrigens auch Motorräder) gehören auf die Straße.

Wieso wird Gehwegparken dann so oft toleriert? Weil die Kommunen und die Polizei ja selbst wissen, dass man oft gar nicht anders parken kann. Dann wird eher geprüft, wie sehr der Gehwegparker die Fußgänger – und dazu zählen auch Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Rollatoren – behindert werden. Meistens gibt es keinen Strafzettel, wenn die Autos auf dem Gehweg noch einen Platz von 1,20 Metern Breite lassen. In der Regel haben der Gemeindevollzugsdienst oder die Polizei keinen Zollstock dabei, um nachzumessen. Aber eine Gehweg-Restbreite von 60 Zentimetern wird selten toleriert. In diesem Fall spricht man von erheblicher Behinderung des Fußverkehrs.

Wer darf Parkverstöße kontrollieren? Das Ordnungsamt, also der Gemeindevollzugsdienst, und die Polizei. Während städtische Mitarbeiter regelmäßige Kontrollgänge machen, sind die Landespolizisten nur punktuell tätig, also wenn ihnen ein besonders gravierender Parkverstoß auffällt.

Wieso wird nicht flächendeckend kontrolliert? Das ist eine Kapazitätsfrage. In Schriesheim hat das Ordnungsamt nur einen Mitarbeiter im "Außendienst" – immerhin verteilt der pro Monat rund 200 Knöllchen –, in Heidelberg hingegen knapp 40. Im dortigen Amt für Verkehrsmanagement sagte bereits vor einem Jahr der stellvertretende Leiter Reiner Herzog, dass es ein Fehler gewesen sei, dass bisher zu lasch kontrolliert wurde, man habe die Autofahrer zu wenig zur Regeltreue erzogen. In diesem Juni kündigte die Stadtverwaltung Heidelberg eine Falschparker-Offensive an.

Macht es einen Unterschied, ob ich auf dem Gehweg parke oder halte? Eigentlich nicht, denn die Straßenverkehrsordnung verbietet ja generell das Befahren des Gehwegs. In der Regel wird das Halten (also unter drei Minuten) eher toleriert. Das gilt auch für das Be- und Entladen: eigentlich verboten, aber meist geduldet.

Was kostet Gehwegparken? Nach dem neuen, seit Ende April geltenden Bußgeldkatalog 55 Euro, kann aber auch teurer werden: Wer Fußgänger behindert, zahlt 70, wer sie gar gefährdet, 80 Euro. Da der neue Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers wieder zurückgezogen wurde, gelten im Grunde wieder die alten Tarife: 20 Euro.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung