Schriesheim im Bild 2023

21.03.2021

Ordnungsamt hat in Sachen Corona-Regeln wenig Spielraum

Mehr als ein Jahr im permanenten Ausnahmezustand: Das Rathaus beantwortet die häufigsten Fragen der Bürger im Zusammenhang mit Corona.

Schriesheim. (hö) Das Ordnungsamt ist seit mehr als einem Jahr in einem permanenten Ausnahmezustand, inklusive mittlerweile zur Norm gewordenen Wochenendarbeit – natürlich wegen Corona. Die Mitarbeiter erleben täglich die Unsicherheiten und Probleme der Bürger im Umgang mit der Pandemie. Obwohl das Amt keinen großen Spielraum hat, versucht es zusammen mit den Bürgern, "nach Optionen und Lösungen bei individuellen Problemstellungen" zu suchen, wie Rathaussprecherin Larissa Wagner erklärt. Dabei ergaben sich immer wieder dieselben drei Fragen, die das Ordnungsamt nun beantwortet.

Auf welcher Grundlage basieren die in Schriesheim geltenden Regelungen? Grundsätzlich gelten hier die Regelungen, die in den Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg festgelegt sind. Dabei hat die Stadt selbst nur einen sehr begrenzten Einfluss auf diese Maßnahmen. Sie ist eher für die Durchsetzung zuständig.

Wenn Bund und Länder über neue Schritte bei der Pandemie-Bekämpfung entscheiden – wann kann das Ordnungsamt konkrete Aussagen über die neuen Regelungen treffen? Die Bund-Länder-Beratungen sind noch keine konkreten Handlungsschritte, sondern eine Richtlinie für die Länder, die sie dann in ihren eigenen Corona-Verordnungen umsetzen. Daher kann das Ordnungsamt direkt nach den Bund-Länder-Beratungen noch keine Aussagen über neue Regelungen machen. Auskünfte sind erst dann möglich, wenn eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung des Landes veröffentlicht wird. Normalerweise wird die wenige Tage nach den Beratungen bekannt gegeben, manchmal aber auch erst am Abend vor Inkrafttreten. Sobald die Corona-Verordnungen durch die Landesregierung verkündet werden, veröffentlicht sie die Stadtverwaltung über ihre Kanäle.

In Schriesheim ist die Zahl der aktiven Corona-Fälle seit längerer Zeit niedrig. Warum gab es trotzdem eine Ausgangsbeschränkung? Die grundlegenden Entscheidungen werden durch das Land getroffen. Es gibt jedoch Bereiche und Maßnahmen, die durch die jeweiligen Land- oder Stadtkreise geregelt werden müssen. Nach der Aufhebung der landesweiten Ausgangsbeschränkungen wurden die Land- und Stadtkreise angewiesen, bei entsprechend hoher Inzidenz regionale Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Diese Entscheidung wurde somit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis getroffen und hatte auch für Schriesheim Gültigkeit. Daher war für den Erlass einer Ausgangsbeschränkung nicht der Inzidenzwert in Schriesheim, sondern der des gesamten Kreises maßgeblich.

Wer Fragen zu oder Probleme mit den Coronaregelungen hat, wendet sich bitte per E-Mail an corona@schriesheim.de. Allerdings bittet das Rathaus um Verständnis, dass das Ordnungsamt oftmals selbst auf weiterführende Informationen von anderen Behörden angewiesen ist und sich mit dem jeweiligen Sachverhalt vertraut machen muss. Die Thematik sei, berichtet Wagner, "oftmals sehr komplex und vielschichtig und betrifft die unterschiedlichsten Lebensbereiche", sodass es manchmal mit der Antwort länger dauert.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung