Schriesheim im Bild 2023

13.04.2021

Hütten dürfen keine Zäune haben

Das Rathaus weist auf klare Regelungen für den Außenbereich hin.

Schriesheim. (hö) Die Pandemie hat das Freizeitverhalten grundlegend geändert: Viele zieht es hinaus in die Natur – und zwar nicht nur in den Wald oder in die Weinberge. Denn der Stadtverwaltung fiel in den letzten Monaten immer mehr auf, "dass auf Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortschaft vermehrt Gartenhäuser sowie Einrichtungen zur Freizeitnutzung erbaut wurden". Diese sind, so schrieb am Montag Rathaussprecherin Larissa Wagner, oft genug eingezäunt – was so nicht erlaubt ist. Denn Einfriedungen könnten die Nutzung angrenzender, insbesondere landwirtschaftlich genutzter Grundstücke einschränken.

Die Stadtverwaltung weist deswegen darauf hin, dass die Errichtung von Zäunen im Außenbereich, also außerhalb der geschlossenen Ortschaft, nicht zulässig ist. Zudem dürfen hier lediglich Hütten errichtet werden, die keine Aufenthaltsräume, Toiletten und Öfen haben. Die Einschränkungen sind noch drastischer, wenn sich die Schuppen im Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Nord befinden – was für einen Gutteil der Schriesheimer Gemarkung gilt. Daher empfiehlt das Rathaus unbedingt, vor dem Bau einer Hütte das mit dem Bauamt abzustimmen – auch um einen etwaigen Abriss zu vermeiden. Von dieser Regelung sind Landwirte ausgenommen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung